Das Landgericht Augsburg hat ein erstes Urteil in dem umfangreichen Klagekomplex um den geplanten Hotelumbau der Kammgarnspinnerei gefällt. Insgesamt sind 125 Klagen von Investoren gegen die AKS Business GmbH & Co. KG und deren Geschäftsführer anhängig.
Im Fokus des ersten Urteils der 1. Zivilkammer stand die Forderung einer Anlegerin auf erneute Stellung der zuvor zurückgeforderten Sicherheit. Die Kammer verurteilte die Beklagten vollumfänglich zur Leistung dieser Sicherheit und nahm dabei auch eine persönliche Haftung der beiden beklagten Geschäftsführer an.
Entscheidungsgründe: Unfertiger Bau und Quecksilberkontamination
Die Zivilkammer begründete die Verurteilung mit zwei Hauptpunkten, die in direktem Zusammenhang mit dem geplanten Hotelprojekt stehen:
Baufortschritt: Zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung war das als Hotel geplante Gebäude nach Überzeugung des Gerichts noch nicht vollständig fertiggestellt. Ein Hotelbetrieb hätte zu diesem Zeitpunkt demnach noch nicht aufgenommen werden können.
Deliktische Schadensersatzpflicht: Die Kammer sah eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Anlegern aufgrund der im Gebäude festgestellten Quecksilberkontamination.
Nach Überzeugung der Zivilkammer wusste einer der Geschäftsführer frühzeitig von der wahrscheinlichen Verunreinigung des Gebäudes mit Quecksilber. Diese Information wurde weder an die Anleger weitergegeben noch wurde der Sachverhalt ordnungsgemäß untersucht. Trotzdem wurden weiterhin Bauraten sowie der Sicherungseinbehalt von den Anlegern angefordert. Das Gericht wertete dieses Vorgehen unter anderem als Betrug zu Lasten der Investoren.
Hintergrund des Hotelprojekts
Die Kammgarnspinnerei, die zum Hotel umgebaut werden sollte, wurde bereits im Jahr 2022 teilweise abgeriegelt, nachdem eine Quecksilberverunreinigung festgestellt worden war. Die Altlasten in dem Gebäude sind bis heute nicht beseitigt. Im Laufe des Zivilverfahrens musste die beklagte AKS Business Hotel GmbH & Co. KG Insolvenz anmelden.
Das ergangene Urteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.













