Gericht stoppt Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt

| Hotellerie Hotellerie

Gäste aus Corona-Risikogebieten dürfen in Sachsen-Anhalt in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat am Dienstag das Beherbergungsverbot gestoppt. Der 3. Senat setzte in einem Normenkontrollverfahren die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug. Damit war der Eilantrag eines Vermieters und Inhabers von Ferienwohnungen in Naumburg (Burgenlandkreis) gegen das Beherbergungsverbot erfolgreich.

In Sachsen-Anhalt durften Hoteliers niemanden beherbergen, der aus einem Corona-Hotspot kommt und keinen aktuellen negativen Test vorweisen kann. Als innerdeutsche Risikogebiete gelten Städte und Kreise, in denen es mehr als 50 nachgewiesene Infektionen je 100 000 Einwohner und Woche gibt.

«Im Prinzip ist die Sache mit dem Eilverfahren durch und das Beherbergungsverbot tot», erklärte ein Gerichtssprecher. Denn: Es sei derzeit kein Antrag beim OVG anhängig, um in einem Hauptverfahren und damit nochmals zu entscheiden.

Das Land will indes seine bisherige Verordnung erstmal nicht nachjustieren. «Da muss es eine bundeseinheitliche Lösung geben», sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Am Donnerstag berate das Kabinett. Spätestens am 8. November werde mit einer Entscheidung gerechnet.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zeigte sich erleichtert. «Wir sind froh, dass trotz der schwierigen Situation auch Gäste aus anderen Bundesländern mit Risikogebieten bei uns übernachten und Urlaub machen können», sagte der Präsident des Landesverbandes, Michael Schmidt. Die Hygienekonzepte hätten sich in der Branche in Sachsen-Anhalt bewährt. «Wir sind nicht die Treiber der Pandemie», sagte Schmidt.

Aus Sicht der Magdeburger Richter ist das bisherige Beherbergungsverbot rechtswidrig. Es verletze das Grundrecht auf freie Berufsausübung des Vermieters. Zudem greife es in die allgemeine Handlungsfreiheit der Reisenden ein, hieß es zur Begründung. Nach erster Einschätzung entspreche der Eingriff nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Zwar bestehe nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts auch in Deutschland unverändert eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation, betonte das OVG. Das Land Sachsen-Anhalt habe aber nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Zudem könnten Tagestouristen aus benachbarten Bundesländern, in denen es keine derartigen Einschränkungen gebe, einreisen. Außerdem bestehe weiterhin die Möglichkeit, privat bei Familien und Freunden zu übernachten.

Das Beherbergungsverbot galt in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Frühjahr. Damals hatten Gastronomen sogar eine Rechtsgrundlage gefordert, Gäste aus Risikogebieten abweisen zu können. Zu der Zeit galten allerdings nur zwei Landkreise in ganze Deutschland als Risikogebiete - inzwischen sind es Dutzende. Das mache die Regelung aus dem Frühjahr inzwischen impraktikabel, hatten Gastronomen kritisiert.

Zusätzlich zu einem erheblichen Organisationsaufwand hätten die Beherbergungsbetriebe finanzielle Einbußen, die sich aus Stornierungen und wegbleibenden Gästen ergeben. «Das ist nahezu tödlich für unsere Branche, wenn zum Beispiel in einer Weinregion mit Fahrradtouristen die Urlauber gerade im Herbst, wo Hauptsaison ist, nicht kommen dürfen», erklärte Sachsen-Anhalts Dehoga-Chef.

Generell war das Beherbergungsverbot in den vergangenen Wochen bundesweit in die Kritik geraten. Ein Grund dafür war, dass Hotels bislang nicht besonders als Infektionsherde in Deutschland aufgefallen waren. Infolge der Kritik kassierten einige Landesregierungen die Verbote inzwischen wieder; in einigen Bundesländern übernahmen das Gerichte. Nur noch in Hamburg und Sachsen-Anhalt hatte es zuletzt Beherbergungsverbote gegeben.

Auch deshalb hatte der Branchenverband Dehoga die Regelung als Wettbewerbsverzerrung kritisiert und die Landesregierung aufgefordert, die Einschränkung zurückzunehmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Airbnb testet bei ausgewählten Gastgebern „Direct Booking Links“ mit reduzierten Servicegebühren. PhocusWire berichtet von sechs beziehungsweise zehn statt 15,5 Prozent, wenn eine Buchung über einen vom Gastgeber verbreiteten Link zustande kommt.

Die Odyssey Hotel Group hat einen Betreibervertrag für das Mövenpick Hotel Münster mit 224 Zimmern und Suiten abgeschlossen. Das zuvor von Revo Hospitality betriebene Haus soll umfassend renoviert werden.

Ein Gast bewertet eine Unterkunft auf Booking.com mit einem von zehn Punkten, obwohl er dort nicht übernachtet hat. Das Landesgericht Bozen ordnete die Löschung der Rezension an und setzte für Verzögerungen eine Zahlung von 50 Euro pro Tag fest.

B&B Hotels eröffnet ein neues Hotel in Bad Oeynhausen. Das Unternehmen wird bis Ende 2028 im bis dahin umgebauten und modernisierten City Center Neo ein Haus mit rund 100 Zimmern in Betrieb nehmen.

Die Hotelgruppe Mangias Hotels und Resorts hat an der Südostküste Siziliens das Iconas Costa Ragusa Resort eröffnet. Dabei handelt es sich um das erste Anwesen der neu eingeführten Luxusmarke Iconas Collection.

Seekda hat einen Sicherheitsvorfall in seinen Systemen bestätigt. Der ORF berichtet über betrügerische Nachrichten an Hotelgäste, während die Österreichische Hotelvereinigung von ersten Meldungen seit Ende Juli berichtet und Hotels Informationen zum Umgang mit Datenverlusten bereitstellt.

Das erst Anfang Mai eröffnete Holiday Inn – the niu Quay im Harburger Binnenhafen soll nach Medienberichten rund 340 Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen. Politiker aus CDU, SPD und FDP kritisieren die geplante Nutzung und fordern Aufklärung über Beteiligung und Kosten.

Hitzewellen beeinflussen nach Beobachtungen von HotellerieSuisse das Buchungsverhalten. Während Gäste kurzfristiger Aufenthalte in den Bergen buchen, berichtet ein Basler Hotel von Stornierungen an besonders heißen Tagen und investiert in die Kühlung seines Gebäudes.

IHA-Chef Markus Luthe kritisiert Aussagen von Booking-Chef Glenn Fogel zu den früheren Preisparitätsklauseln. Anlass ist ein Handelsblatt-Interview vor dem Hintergrund einer in Amsterdam anhängigen Sammelklage von 10.783 Hotels.

Anzeige

Der raue Ton, für den die Hotellerie lange bekannt war, funktioniert heute nicht mehr: Führung muss neu gedacht werden, um Mitarbeiter langfristig zu halten und ihnen einen Purpose zu geben, sagt Bernhard Patter, Geschäftsführer der diavendo GmbH. Im Gespräch mit Host Oliver Meyer gibt er in der neuen Folge des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“ Tipps, wie Hoteliers mit guter Führung ihre Bottom Line aufbessern.