Wie kürzlich bereits in Bremen, hat nun auch das Finanzgericht in Hamburg Klagen gegen die umstrittene Bettensteuer in der Hansestadt an der Elbe abgewiesen. Die Kultur- und Tourismustaxe sei verfassungsgemäß, teilte das Gericht mit. Bei der Abgabe handele es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Hamburg habe das Recht, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. DEHOGA-Vertreter zeigten sich enttäuscht aber kämpferisch: Man gehe davon aus, dass die Kläger nun in Revision gehen würden.











