Hostel auf Botschaftsgelände Nordkoreas - Bezirk stellt Ultimatum

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Im Streit um das City Hostel Berlin auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft hat der Bezirk den Betreibern ein Ultimatum gestellt. Zwei Wochen haben diese Zeit, den Betrieb des Hostels in der Glinkastraße im Ortsteil Mitte einzustellen, wie der Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Die Grünen) am Freitag mitteilte. Sonst drohe ein Zwangsgeld. Ein entsprechender Bescheid ging dem Hostel zu. Die Betreiber, die EGI GmbH, können noch juristisch gegen die Zwangsmaßnahmen vorgehen. Das Amt geht trotzdem von einer baldigen Schließung aus.

Das Bezirksamt hatte den Betreibern bereits 2018 den Betrieb untersagt, wogegen die Hosteleigentümer vor das Verwaltungsgericht zogen. Dieses wies die Klage Ende Januar ab. Seit 2017 verbietet eine EU-Verordnung auf der Basis von UN-Sanktionen unter anderem Immobiliengeschäfte mit Nordkorea, um dem totalitären Staat keine Devisen für sein Atomwaffenprogramm zu liefern. (Tageskarte berichtete).

Schon 2017 hatte Nordkorea den Hostelbetreibern eine Kündigung geschickt - auf Druck der Bundesregierung, wie es in dem Kündigungsschreiben hieß. Die EGI GmbH widersprach - stellte aber nach Angaben ihres Anwalts ihre Zahlungen der Kaltmiete in Höhe von 38 000 Euro im Monat ein. Nordkorea hatte außerdem bereits vor rund zwei Jahren eine Räumungsklage am Landgericht Berlin gestellt, aber lange den fälligen Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Die Räumungsklage sei mittlerweile aber zugestellt, sagte Hahn.

Im jetzigen Versuch der Untersagung beruft sich das Bezirksamt nun auf das Ordnungsrecht, das Behörden erlaubt, Maßnahmen zur Abwehr bestehender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu treffen - dazu zählt auch der Verstoß gegen geltendes EU-Recht. An dem jetzigen Verfahren ist die Bundesregierung nach Angaben einer Sprecherin nicht beteiligt. Vertreter des Auswärtigen Amtes beobachteten den Prozess am Dienstag.

Das Mieten von Immobilien von Nordkorea ist seit 2017 verboten, so steht es in der EU-Verordnung, mittels der die Sanktionen auch im deutschen Recht gelten. 38 000 Euro Kaltmiete sind laut Mietvertrag für das Hostel im früheren Hauptgebäude der Botschaft monatlich fällig - dringend nötige Devisen für den isolierten ostasiatischen Staat, der mit solchen Einnahmen auch andernorts neben dem luxuriösen Lebensstil seiner Führungskaste auch sein Atomwaffenprogramm finanziert. (dpa)


 

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