Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Airbnb richtet seine Wachstumsstrategie verstärkt auf die klassische Hotellerie aus. Wie das Unternehmen bekanntgab, soll die stärkere Integration von Boutique- und Individualhotels den adressierbaren Markt signifikant vergrößern.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Amedia Hotel GmbH angeordnet und Lucas Flöther zum Verwalter bestellt. Geschäftsführer der Gesellschaft mit Geschäftsanschrift in Österreich, ist Robert Kennedy, der zudem als Managing Director Strategy der Revo Hospitality Group tätig ist.

Die Radisson Hotel Group erweitert ihre Präsenz in der österreichischen Hauptstadt. Gemeinsam mit der Odyssey Hotel Group wurde der Vertrag für das Radisson RED Vienna Danube Riverside unterzeichnet. Das Neubauprojekt soll im Jahr 2029 eröffnen und ist das zweite Haus dieser Marke in Wien.

Das geplante Wellness-Resort in der Metelener Heide rückt näher an die Umsetzung. Laut Architekt Lukas Jocks befindet sich das 80-Betten-Projekt des Investors Johannes Nergiz auf einem guten Weg. Die Planungsphase soll im ersten Halbjahr abgeschlossen sein.

Das Fünf-Sterne-Hotel Interalpen in Telfs in Tirol hat auf Berichte über gravierende Missstände im Küchenbereich reagiert. Nach Veröffentlichungen des Magazins Dossier über den Umgang mit Auszubildenden hat die Geschäftsführung des Hauses auf dem Seefelder Hochplateau arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet.

IHG startet mit der Noted Collection eine neue Marke im Premium-Segment, die speziell auf die Konversion unabhängiger Individualhotels ausgerichtet ist. Es ist die 21. Marke im Portfolio und bereits die elfte Neuvorstellung des Konzerns in den vergangenen elf Jahren.

Baltic Seaside Properties übernimmt das Atlantic Grand Hotel Travemünde von der Gustav Zech Stiftung. Während der Betrieb ohne Unterbrechung weiterläuft, plant der neue Betreiber eine schrittweise Modernisierung des traditionsreichen Hauses an der Strandpromenade.

Die Hotelkooperation The Leading Hotels of the World stellt ihre Expansionsstrategie für das Jahr 2026 vor. Mit zahlreichen Neueröffnungen in Europa, Asien und den USA wächst das globale Portfolio weiter, darunter Projekte in Köln, Paris und Kyoto.

Die Revo Hospitality Group äußert sich nach Medienberichten zu dem Sanierungsprozess der Gesellschaft: Während rund 175 Hotels in Eigenverwaltung nach eigenen Angaben stabilisiert wurden, bestätigt das Unternehmen das Aus für Standorte in Frankfurt und Hannover.

Die Eröffnung des Motel One in Koblenz ist für den Spätsommer 2026 terminiert. Der Neubau in der Löhrstraße kombiniert 177 Zimmer mit einer öffentlichen Bar und einer Dachterrasse, die einen Panoramablick auf die Festung Ehrenbreitstein bietet.