Hoteldirektor präsentiert Gästefahrzeuge mit Nummernschildern in Sozialem Netzwerk

| Hotellerie Hotellerie

Der Direktor eines Hotels einer bekannten deutschen Marke hat auf LinkedIn ein Video aus der Tiefgarage der Herberge veröffentlicht. Zu sehen sind die Porsche-Boliden von Gästen. Die Nummernschilder sind gut zu erkennen. Liegt die Einwilligung der Gäste für eine solche Veröffentlichung vor, sind solche Video unproblematisch. Ist das nicht der Fall, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Zu seiner Veröffentlichung schrieb der Hoteldirektor: „Wir haben die besondere Ehre, außergewöhnliche Gäste mit ihren noch außergewöhnlicheren Oldtimern bei uns begrüßen zu dürfen. Die edlen Klassiker – darunter wahre Porsche-Ikonen – finden in unseren Garagen ein sicheres Zuhause während ihres Aufenthalts. […] Ein herzliches Dankeschön für das Vertrauen und dafür, dass Sie das […] Hotel [...] für Ihren […]-Trip gewählt haben.“

Mittlerweile hat der Hoteldirektor das Video gelöscht. Ein Screenshot zeigt einen Ausschnitt.

Aber ein Nummernschild ist mehr als nur ein Blech: Hotels, die Autokennzeichen ihrer Gäste, ohne deren Zustimmung, veröffentlichen – etwa auf Social Media, auf der Website oder sogar in der Lobby auf einem Aushang – riskieren Ärger mit dem Datenschutz. Was für manche wie eine nette Serviceidee oder ein harmloses Detail wirkt, ist laut DSGVO eine Grauzone mit rechtlichen Fallstricken. Ob die Zustimmung der Gäste in diesem Fall vorlag oder nicht, ist nicht bekannt.

Der Hotelier und Unternehmer Marco Nussbaum kommentierte den Fall auf LinkedIn: „Ein Hotelmanager sollte, so verlockend der digitale Ruhm auch sein mag, aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen tunlichst davon absehen, Videoaufnahmen von Fahrzeugen samt Kennzeichen aus der hoteleigenen Tiefgarage öffentlich zu teilen, insbesondere in sozialen Medien. Was nach Dankbarkeit und harmloser Marketingidee klingt, kann rechtlich schnell in die Sackgasse führen, mit teurem Strafzettel im Gepäck.“

Nussbaum hat Recht: Denn: Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, sofern sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können – und genau das ist bei Hotelgästen oft der Fall. Sobald das Kennzeichen mit einem konkreten Aufenthalt verbunden ist, liegt ein Personenbezug vor.

Öffentlich nur mit Einwilligung

Die DSGVO lässt die Verarbeitung solcher Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für die öffentliche Darstellung eines Fahrzeugs samt Nummernschild braucht es eine ausdrückliche Einwilligung des Gastes – freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar. Ohne diese ist eine Veröffentlichung unzulässig.

Das betrifft unter anderem:

  • Fotos vom Hotelparkplatz in sozialen Netzwerken
  • Gästelisten mit Fahrzeugangaben
  • Aushänge zur Parkplatzverwaltung mit sichtbarem Kennzeichen

Interne Nutzung erlaubt – aber mit Regeln

Anders sieht es bei der internen Nutzung von Kennzeichen aus, etwa zur Schrankenöffnung oder Parkraumverwaltung. Hier kann sich das Hotel auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen – vorausgesetzt, die Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung transparent dargestellt, und die Gäste sind darüber informiert.

Trotzdem gilt: Auch intern sollte der Zugriff auf diese Daten nur autorisierten Personen vorbehalten bleiben, und sie sollten nach Zweckentfall gelöscht werden.

Teure Folgen bei Verstößen

Hotels, die gegen diese Vorgaben verstoßen, riskieren nicht nur Abmahnungen durch betroffene Gäste, sondern auch Bußgelder der Datenschutzbehörden. Derartige Fälle sind in der Vergangenheit bereits mehrfach bekannt geworden – auch in anderen Bereichen wie Videoüberwachung oder WLAN-Tracking.

Was wie ein kleines Detail wirkt, kann schnell zur Datenschutzfalle werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sensible Daten wie Kennzeichen mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie Namen oder Adressen – und sich bei Unsicherheiten juristisch beraten lassen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel Kronelamm in Bad Teinach-Zavelstein plant bis Dezember 2026 einen umfangreichen Um- und Neubau. Vorgesehen sind 29 neue Zimmer und Suiten, ein erweiterter Wellnessbereich, Veränderungen am Gourmetrestaurant und neue betriebliche Bereiche.

Scandic will 2027 ein drittes Hotel in Frankfurt am Main eröffnen. Die bestehende Immobilie nahe der Messe, das frühere von Revo geführte Mövenpick-Hotel, soll modernisiert werden und künftig 296 Zimmer sowie rund 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche bieten.

Eine Untersuchung von ABCD Agency und ContentGuard.me kommt zu dem Ergebnis, dass knapp jedes fünfte Hotelfoto auf Buchungsplattformen Hinweise auf KI-Bearbeitung zeigt. Besonders hohe Verdachtsquoten wurden in Hamburg und Berlin festgestellt. Hotels und Restaurants sollten jetzt handeln.

Die Marke Hilton Hotels & Resorts eröffnet mit dem Hilton Chania Old Town Resort & Spa ein neues Haus auf Kreta. Das Stadtresort verfügt über 85 Zimmer und ist auf einen Ganzjahresbetrieb ausgelegt.

Die DSR Hotel Holding hat das Henri Hotel Garmisch-Partenkirchen im ehemaligen Reindl’s Partenkirchner Hof offiziell eröffnet. Das neue Boutique-Hotel verfügt über 69 Zimmer und nutzt künftig personelle Synergien mit dem benachbarten aja Resort.

Der Nürnberger Schindlerhof hat in Paris den Hospitality Icon 2026 in der Kategorie „Employee Experience & Satisfaction“ erhalten. Nach Angaben des Unternehmens würdigte die Jury insbesondere die Mitarbeiterkultur und die Transparenz im Betrieb.

Mariana Santelli wurde vom Hotelkompetenzzentrum zur „Housekeeping Managerin“ des Jahres 2026 gekürt. Im Gespräch mit der IST-Hochschule erläutert sie unter anderem, vor welchen neuen Herausforderungen das moderne Housekeeping heute steht.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 einen Umsatzrückgang von 45 Prozent auf 572 Millionen Euro. Während klassische Hotels den Markt dominierten, legten Serviced Apartments deutlich zu.

1912 Hotels übernimmt den Betrieb des Hotel Steffisalp in Warth am Arlberg und kündigt Investitionen sowie eine Neupositionierung an. Die Wiedereröffnung des Hauses mit 56 Zimmern und Suiten ist für Dezember 2026 geplant.

Novum Hospitality weist gegenüber Tageskarte die Behauptung zurück, personelle Maßnahmen hätten der Verhinderung einer Betriebsratsgründung gedient. Zuvor hatte Tageskarte über einen SWR-Bericht zu Kündigungen in zwei Mainzer Hotels berichtet.