Hoteliers scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Usedomer Hoteliers gegen das Infektionsschutzgesetz als unzulässig abgelehnt. Die Hoteliers hatten eine fehlende gesetzliche Verankerung für Ausgleichszahlungen kritisiert. Der Rechtsweg steht aber weiterhin offen.

 

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig.

Im Falle von Infektionen sind Entschädigungen hingegen gesetzlich geregelt – hier forderten die Kläger Gleichbehandlung ein. Die Höhe der Ausgleichzahlungen dürfe nicht von Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen abhängen, sondern müsse eine gesetzliche Grundlage haben, argumentieren sie.

Das Gericht wies aber darauf hin, dass die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Die Hoteliers erwägen nun eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin.

Die angekündigte Verfassungsbeschwerde des DEHOGA, die für zwei Unternehmen stellvertretend für die ganze Branche geführt wird, wurde am 8. Dezember eingereicht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Marriott International wandelt die Münchner Immobilie Dein Apart in ein Hotel der Marke Element by Marriott um. Das Haus in Unterföhring soll im September 2026 mit 561 Studios und Apartments für längere Aufenthalte eröffnen.

Das 25hours Hotel beim MuseumsQuartier in Wien hat die Neugestaltung des Lobbybereichs abgeschlossen. Neben veränderten Raumstrukturen und Arbeitsbereichen wurde das Design grundlegend überarbeitet.

Die Kempinski Group will künftig wieder stärker auf eigene Hotelimmobilien setzen. Konzernchefin Barbara Muckermann begründet den Strategiewechsel mit veränderten Erwartungen wohlhabender Gäste: „Sie bezahlen für etwas Unverwechselbares. Sie bezahlen nicht für Vanillejoghurt.“

Der Gassenhof in Ratschings bei Sterzing kündigt für den Sommer 2026 umfangreiche Neuerungen an. Geplant sind neue Suiten, zusätzliche Familienbereiche im Wellnessangebot sowie ein neues Restaurantkonzept.

Das ehemalige Hotel Schloss Spyker auf Rügen soll im Juni 2026 zwangsversteigert werden. Der angesetzte Verkehrswert für das frühere Hotelensemble liegt laut amtlicher Bekanntmachung bei 2,84 Millionen Euro.

Die Dormero Hotelgruppe übernimmt das Hotel Mader im oberösterreichischen Steyr mit 59 Zimmern. Das Unternehmen erweitert damit seine Präsenz auf dem österreichischen Markt auf insgesamt fünf Hotelstandorte und prüft bereits weitere Objekte.

BWH Hotels hat Gäste über einen monatelangen Zugriff auf Reservierungsdaten informiert. Laut einem Schreiben des Technologiechefs Bill Ryan waren personenbezogene Daten betroffen, Zahlungsinformationen jedoch nicht.

Laut einer Marktanalyse von Christie & Co erzielen privat geführte Hotels in Wien höhere Zimmerpreise als Markenhotels. Gleichzeitig nimmt der Wettbewerbsdruck im Wiener Hotelmarkt nach Angaben des Unternehmens weiter zu.

Das Wirtschaftsmagazin Forbes führt den Motel-One-Mitgründer Dieter Müller in seiner aktuellen Liste der Milliardäre. Nach Angaben des Magazins verfügt Müller über ein Vermögen von 1,3 Milliarden US-Dollar. In der weltweiten Rangliste wird er auf Platz 2994 geführt.

Der „Room Service Benchmark Report 2026“ von SuitePad basiert auf mehr als 200.000 digitalen Bestellungen aus über 500 Hotels. Laut Bericht gehört das Club Sandwich weltweit zu den meistbestellten Room-Service-Produkten.