Hoteliers scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Usedomer Hoteliers gegen das Infektionsschutzgesetz als unzulässig abgelehnt. Die Hoteliers hatten eine fehlende gesetzliche Verankerung für Ausgleichszahlungen kritisiert. Der Rechtsweg steht aber weiterhin offen.

 

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig.

Im Falle von Infektionen sind Entschädigungen hingegen gesetzlich geregelt – hier forderten die Kläger Gleichbehandlung ein. Die Höhe der Ausgleichzahlungen dürfe nicht von Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen abhängen, sondern müsse eine gesetzliche Grundlage haben, argumentieren sie.

Das Gericht wies aber darauf hin, dass die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Die Hoteliers erwägen nun eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin.

Die angekündigte Verfassungsbeschwerde des DEHOGA, die für zwei Unternehmen stellvertretend für die ganze Branche geführt wird, wurde am 8. Dezember eingereicht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für 165 Hotels der insolventen REVO Hospitality Group sind Investorenlösungen gefunden worden. Der überwiegende Teil der rund 5.450 Hotelarbeitsplätze soll erhalten bleiben. Dagegen werden die Arbeitsverhältnisse von 450 Mitarbeitern der Unternehmenszentrale nicht fortgeführt.

Bei den Akzent Hotels haben in den vergangenen Monaten fünf Häuser innerhalb des Netzwerks einen Generationswechsel vollzogen. Die neuen Betriebsleiter rekrutierten sich dabei aus der Gruppe der sogenannten Jungen Akzentler.

Das Davoser Fünf-Sterne-Hotel Seehof stellt seinen Sommerbetrieb zum 14. Juni 2026 ein. Die Betreiberin Revo Hospitality Group verweist auf Synergien mit dem ebenfalls in Davos betriebenen Grandhotel Belvédère.

Die Motel One Group hat zum 1. Juni 2026 zwei bislang von der Revo Hospitality Group betriebene Hotels in Kiel übernommen. Für die Immobilien wurde ein neuer Mietvertrag über 25 Jahre abgeschlossen.

Die Bülow AG hat den Verkaufsprozess für den Porsche Design Tower Stuttgart gestartet. Das 2023 fertiggestellte Gebäude umfasst Hotel- und Büroflächen mit insgesamt rund 16.500 Quadratmetern Mietfläche.

Das Flensburger Boutiquehotel Petuh begeht sein fünfjähriges Bestehen. Nach einer umfassenden Sanierung infolge einer Sturmflut im Jahr 2023 setzt das Haus weiter auf eine Ausrichtung für Erwachsene, die Abstand vom Alltag suchen.

Das ehemalige Grandhotel Hessischer Hof in Frankfurt am Main hat zum 1. Juni 2026 als Taj Hessischer Hof Frankfurt wieder eröffnet. Betreiber ist die Indian Hotels Company Limited. Das Hotel war seit Ende 2020 geschlossen. Mit der Wiedereröffnung bringt die indische Hotelmarke Taj ihr Angebot erstmals auf das europäische Festland.

Das Hotel Golebiewski in Pobierowo eröffnet Ende Juni mit 500 Zimmern und umfangreichen Freizeitangeboten. Das Projekt gilt als größtes Hotel an der polnischen Ostseeküste und strebt eine Kapazität von über 1.200 Zimmern an.

SV Deutschland übernimmt ab September die exklusive Verantwortung für den Hospitality-Betrieb im neuen Präventionszentrum Previer in der Hamburger HafenCity. Das Leistungsspektrum umfasst die Verpflegung sowie den Betrieb von 234 Zimmern.

Anzeige

Das Restaurant ist montags halb leer. Die Lobby steht tagsüber weitgehend ungenutzt. Zehn Zimmer bleiben unter der Woche regelmäßig frei. Solche Situationen kennen die meisten Hoteliers. Lange Zeit lautete die zentrale Frage: Wie bekommen wir diese Kapazitäten verkauft? Heute stellen sich viele Häuser eine zweite Frage: Wie können wir sie nutzen?