Hoteliers scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Usedomer Hoteliers gegen das Infektionsschutzgesetz als unzulässig abgelehnt. Die Hoteliers hatten eine fehlende gesetzliche Verankerung für Ausgleichszahlungen kritisiert. Der Rechtsweg steht aber weiterhin offen.

 

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig.

Im Falle von Infektionen sind Entschädigungen hingegen gesetzlich geregelt – hier forderten die Kläger Gleichbehandlung ein. Die Höhe der Ausgleichzahlungen dürfe nicht von Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen abhängen, sondern müsse eine gesetzliche Grundlage haben, argumentieren sie.

Das Gericht wies aber darauf hin, dass die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Die Hoteliers erwägen nun eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin.

Die angekündigte Verfassungsbeschwerde des DEHOGA, die für zwei Unternehmen stellvertretend für die ganze Branche geführt wird, wurde am 8. Dezember eingereicht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Podcast von HotelPartner beleuchtet die Preisstrategie des Hotels Grace La Margna in St. Moritz. General Manager David Frei nennt darin konkrete Zahlen zur Entwicklung der Zimmerpreise und zur Positionierung des Hauses.

Premier Inn hat zeitgleich drei neue Häuser in Freiburg, München und Koblenz eröffnet und baut damit die eigene Präsenz auf dem deutschen Markt auf rund 70 Standorte aus.

Zwei Jahre nach Einleitung eines DMA-Verfahrens gegen Alphabet fordern Unternehmen ein entschlosseneres Vorgehen der EU-Kommission. Laut Mitteilung sei die Umsetzung der Vorgaben weiterhin nicht abgeschlossen.

Die Investorensuche für die insolvente Revo Hospitality Group stößt auf großes Interesse. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, haben nach Angaben der Restrukturierer mehr als einhundert potenzielle Investoren Zugang zum Datenraum erhalten.

Das Hotel Sacher Wien feiert sein 150-jähriges Bestehen mit der Enthüllung zweier Skulpturen des Künstlers Erwin Wurm vor dem Haupteingang. Im Verlauf des Jahres sind weitere Jubiläumsaktionen geplant.

Die The Chocolate on the Pillow Group entwickelt in Potsdam ein neues Tribute Portfolio Hotel mit 145 Zimmern. Die Eröffnung des Objekts im historischen Zentrum ist für den Sommer 2026 vorgesehen.

Nach einem kalenderbedingt starken Februar verzeichnet die österreichische Hotellerie im März eine deutliche Buchungszurückhaltung. Strukturelle Verschiebungen zugunsten von Ferienwohnungen und hohe Betriebskosten belasten die Branche weiterhin massiv.

Six Senses zieht ein Jahr nach dem Start ihres Female Wellness Programms eine positive Bilanz. Das Angebot kombiniert medizinische Diagnostik mit Ernährungsstrategien und ist bereits an mehreren Standorten verfügbar.

Das Berliner Hotel Das Stue erweitert sein digitales Angebot durch den neuen Video-Podcast „Man wird doch wohl fragen dürfen“. In der ersten Folge spricht General Manager Zeèv Rosenberg mit dem Moderator Dominik Porschen über die Hintergründe des Hauses.

Hyatt hat die Unterzeichnung des Vertrags für das Hyatt Select Berlin Prenzlauer Berg bekanntgegeben. Bei dem Projekt handelt es sich um das erste Haus der Marke Hyatt Select außerhalb der USA seit der Markteinführung.