Hotels wollen Schadensersatz von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

1.700 Hotels haben vor dem Landgericht Berlin ein Verfahren gegen Booking.com angestrengt. Die Gastgeber fordern den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln erlitten hätten. Jetzt nimmt die Sache Fahrt auf.

Wie berichtet wird fand jetzt, vier Jahre nach Klageerhebung, die erste mündliche Verhandlung für die rund 1.700 deutschen Hotels statt, die booking.com auf Schadensersatz für die jahrzehntelange Verwendung von Ratenparitätsklauseln verklagt haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht Berlin noch im Laufe des Jahres das beantragte Feststellungsurteil erlassen wird, wird derzeit von Branchenvertretern als hoch eingeschätzt.

Bereits während des Kartellverfahrens in Deutschland hatte Booking.com argumentiert, dass die Bestpreisklauseln notwendig für das Funktionieren der Hotelbuchungsportale seien, da sie ein „treuwidriges“ Trittbrettfahren durch die Hotels unterbinden würden. Aus diesem Grund könnten jene Bestpreisklauseln nicht als wettbewerbsbeschränkend angesehen werden. Ferner argumentierte Booking.com, dass die Hotelbuchungsportale mit Suchmaschinen wie Google und Yahoo, Metasuchmaschinen wie Kayak und Trivago und dem hoteleigenen Vertrieb im direkten Wettbewerb stünden und deshalb der Marktanteil von Booking.com letztlich so gering sei, dass das Verhalten von Booking.com keinen wettbewerblichen Schaden anrichten könne.

Beiden Argumenten erteilte der Deutsche Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 18.5.2021 (Aktenzeichen KVR 54/20) eine Absage. Die Bestpreisklauseln seien nicht als kartellrechtsneutrale „notwendige Nebenabrede“ zu betrachten, und es existiert ein separater sachlicher Markt für Hotelbuchungsportale, auf dem Booking.com einen Marktanteil von über 60 Prozent hat.

Der EuGH bestätigte weitgehend die Position des deutschen Bundesgerichtshofs, dass für die Anerkennung einer restriktiven Klausel als „notwendige Nebenabrede“ zwingend erforderlich ist, dass diese Klausel objektiv unerlässlich für die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrags ist. „Diese immer wieder vorgebrachte Ausrede von Booking.com ist spätestens seit der Untersagung im Jahr 2015 durch das Bundeskartellamt in Deutschland hinfällig und nun auch endgültig vom Tisch“, fasste IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke seinerzeit zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel „Der Sonnenhof“ in Bad Wörishofen wird seit Januar 2026 ohne die Marke Steigenberger geführt. Die Hotelbetriebsgesellschaft Sonnenhof mbH hat den Franchisevertrag zum Jahreswechsel beendet, wie diverse Medien berichten.

Hilton expandiert mit ihrer Marke Tapestry Collection nach Deutschland und plant für 2027 die Eröffnung eines Hauses mit 183 Zimmern in Köln. In Kooperation mit Foremost Hospitality wird hierfür das ehemalige Senats-Hotel in der Innenstadt umgebaut.

Mit dem Premier Inn Hannover City Centre eröffnet das zweite Hotel der Marke in Hannover. Bei dem Neubau in der niedersächsischen Landeshauptstadt handelt es sich um das 66. Hotel des Unternehmens in Deutschland.

Hilton integriert die Marke Yotel als ersten Partner in das neue Segment Select by Hilton. Die Kooperation ermöglicht Yotel den Zugriff auf das globale Vertriebsnetz und das Loyalitätsprogramm von Hilton, während die Marke eigenständig bleibt.

Accor weist Vorwürfe zu Menschenrechtsverstößen zurück und kündigt interne sowie externe Untersuchungen an. Der Konzern bestreitet zudem Verbindungen zu Jeffrey Epstein.

Mit der Eröffnung des Masana Algarve führt Hyatt ihre Marke Destination in Portugal ein. Das Resort in der Nähe von Albufeira bietet 33 Wohneinheiten und ist Teil einer Wachstumsstrategie des Konzerns auf der Iberischen Halbinsel.

Der Landkreis Harz hat das Brockenhotel und die Gastronomie an Timberjacks verpachtet. Der Betreiberwechsel ist für den 1. April 2026 vorgesehen. Timberjacks habe sich in einem europaweiten Teilnahmewettbewerb mit seinem Konzept „Brocken Mountain Lodge“ durchgesetzt.

Für die Grafenau Hotel Betriebs GmbH & Co. KG wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Laut Impressum ist die Gesellschaft dem Sonnenhof in Grafenau zugeordnet. Laut Bericht soll eine Zusammenarbeit zwischen InterSPA und Michel-Hotels gestoppt worden sein.

Der Bodenmaiser Hof im Bayerischen Wald wird umfassend umgebaut und bleibt bis Juni 2026 geschlossen. Laut Hotelchefin Sandra Geiger-Pauli entspricht das Projekt in seinem Umfang einem Neubau.

Ein Bericht von Hospitality Investor zeigt: US-Investoren richten ihren Fokus 2026 verstärkt auf Europas Hotelmarkt. Nicht verkaufte Portfolios und Marktbedingungen spielen dabei eine Rolle.