Hotels wollen Schadensersatz von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

1.700 Hotels haben vor dem Landgericht Berlin ein Verfahren gegen Booking.com angestrengt. Die Gastgeber fordern den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln erlitten hätten. Jetzt nimmt die Sache Fahrt auf.

Wie berichtet wird fand jetzt, vier Jahre nach Klageerhebung, die erste mündliche Verhandlung für die rund 1.700 deutschen Hotels statt, die booking.com auf Schadensersatz für die jahrzehntelange Verwendung von Ratenparitätsklauseln verklagt haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht Berlin noch im Laufe des Jahres das beantragte Feststellungsurteil erlassen wird, wird derzeit von Branchenvertretern als hoch eingeschätzt.

Bereits während des Kartellverfahrens in Deutschland hatte Booking.com argumentiert, dass die Bestpreisklauseln notwendig für das Funktionieren der Hotelbuchungsportale seien, da sie ein „treuwidriges“ Trittbrettfahren durch die Hotels unterbinden würden. Aus diesem Grund könnten jene Bestpreisklauseln nicht als wettbewerbsbeschränkend angesehen werden. Ferner argumentierte Booking.com, dass die Hotelbuchungsportale mit Suchmaschinen wie Google und Yahoo, Metasuchmaschinen wie Kayak und Trivago und dem hoteleigenen Vertrieb im direkten Wettbewerb stünden und deshalb der Marktanteil von Booking.com letztlich so gering sei, dass das Verhalten von Booking.com keinen wettbewerblichen Schaden anrichten könne.

Beiden Argumenten erteilte der Deutsche Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 18.5.2021 (Aktenzeichen KVR 54/20) eine Absage. Die Bestpreisklauseln seien nicht als kartellrechtsneutrale „notwendige Nebenabrede“ zu betrachten, und es existiert ein separater sachlicher Markt für Hotelbuchungsportale, auf dem Booking.com einen Marktanteil von über 60 Prozent hat.

Der EuGH bestätigte weitgehend die Position des deutschen Bundesgerichtshofs, dass für die Anerkennung einer restriktiven Klausel als „notwendige Nebenabrede“ zwingend erforderlich ist, dass diese Klausel objektiv unerlässlich für die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrags ist. „Diese immer wieder vorgebrachte Ausrede von Booking.com ist spätestens seit der Untersagung im Jahr 2015 durch das Bundeskartellamt in Deutschland hinfällig und nun auch endgültig vom Tisch“, fasste IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke seinerzeit zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die MHP Hotel AG bringt ihre Eigenmarke Mooons erstmals nach Deutschland. Dafür wurde nun ein langfristiger Pachtvertrag mit der Rock Capital Group für einen Standort in Frankfurt am Main unterzeichnet.

Die MHP Hotel AG hat ihren testierten Jahresabschluss 2025 vorgelegt. Das Unternehmen meldet steigende Umsätze und ein höheres EBITDA sowie einen Umsatzanstieg im ersten Quartal 2026.

Die Schollen Hotelberatung hat ihren Hotelmarkt Report NRW 2026 veröffentlicht. Der Bericht analysiert die zwölf größten Hotelstandorte in Nordrhein-Westfalen sowie aktuelle Entwicklungen bei Nachfrage, Projekten und Hotelinvestments.

Eine aktuelle Umfrage der American Hotel & Lodging Association belegt, dass die Hotelnachfrage zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in vielen US-Städten deutlich unter den Erwartungen bleibt.

Leitungswasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenursachen im Hotel und können erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Insbesondere gesperrte Zimmer und daraus resultierende Umsatzeinbußen führen zu Belastungen. Ein neuer Leitfaden zeigt die Risiken auf und sagt, wie sich Hoteliers absichern können.

Der Hotelverband hat seine AGB-Empfehlungen für Hotels an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Neufassungen sollen das Abmahnrisiko senken und die Rechtssicherheit im Umgang mit Gästen und Partnern erhöhen. Der Verband empfiehlt bisherige Versionen in allen Vertragsunterlagen, E-Mail-Vorlagen und auf Internetseiten gegen die aktuellen Fassungen auszutauschen.

Die HSMA hat die Bewerbungsfrist für den Social Media Award 2026 für Hotels im deutschsprachigen Raum eröffnet. Im Fokus des Wettbewerbs stehen strategische Ansätze und messbare Erfolge in der digitalen Kommunikation sowie im Employer Branding.

Die Radisson Hotel Group eröffnet in Danzig ihr erstes polnisches Haus der Marke Prize by Radisson. Das Hotel mit 125 Zimmern setzt auf ein funktionales Design im mittleren Preissegment und markiert den Beginn einer Expansion in polnischen Metropolen.

Wyndham meldet für das erste Quartal 2026 ein Wachstum der Systemgröße und der Pipeline auf Rekordniveau. Die laufende Insolvenz der Revo Hospitality Group belastet jedoch das operative Ergebnis durch Gebührenstundungen und führt zur Übernahme von zwei europäischen Hotels.

Whitbread erreicht mit Premier Inn erstmals einen Gewinn im Deutschlandgeschäft und kündigt einen umfassenden Umbau seines Gastronomieangebots an. Medien berichten zudem über einen geplanten Stellenabbau im Zuge der Neuausrichtung.