Hotels wollen Schadensersatz von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

1.700 Hotels haben vor dem Landgericht Berlin ein Verfahren gegen Booking.com angestrengt. Die Gastgeber fordern den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln erlitten hätten. Jetzt nimmt die Sache Fahrt auf.

Wie berichtet wird fand jetzt, vier Jahre nach Klageerhebung, die erste mündliche Verhandlung für die rund 1.700 deutschen Hotels statt, die booking.com auf Schadensersatz für die jahrzehntelange Verwendung von Ratenparitätsklauseln verklagt haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht Berlin noch im Laufe des Jahres das beantragte Feststellungsurteil erlassen wird, wird derzeit von Branchenvertretern als hoch eingeschätzt.

Bereits während des Kartellverfahrens in Deutschland hatte Booking.com argumentiert, dass die Bestpreisklauseln notwendig für das Funktionieren der Hotelbuchungsportale seien, da sie ein „treuwidriges“ Trittbrettfahren durch die Hotels unterbinden würden. Aus diesem Grund könnten jene Bestpreisklauseln nicht als wettbewerbsbeschränkend angesehen werden. Ferner argumentierte Booking.com, dass die Hotelbuchungsportale mit Suchmaschinen wie Google und Yahoo, Metasuchmaschinen wie Kayak und Trivago und dem hoteleigenen Vertrieb im direkten Wettbewerb stünden und deshalb der Marktanteil von Booking.com letztlich so gering sei, dass das Verhalten von Booking.com keinen wettbewerblichen Schaden anrichten könne.

Beiden Argumenten erteilte der Deutsche Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 18.5.2021 (Aktenzeichen KVR 54/20) eine Absage. Die Bestpreisklauseln seien nicht als kartellrechtsneutrale „notwendige Nebenabrede“ zu betrachten, und es existiert ein separater sachlicher Markt für Hotelbuchungsportale, auf dem Booking.com einen Marktanteil von über 60 Prozent hat.

Der EuGH bestätigte weitgehend die Position des deutschen Bundesgerichtshofs, dass für die Anerkennung einer restriktiven Klausel als „notwendige Nebenabrede“ zwingend erforderlich ist, dass diese Klausel objektiv unerlässlich für die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrags ist. „Diese immer wieder vorgebrachte Ausrede von Booking.com ist spätestens seit der Untersagung im Jahr 2015 durch das Bundeskartellamt in Deutschland hinfällig und nun auch endgültig vom Tisch“, fasste IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke seinerzeit zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das geplante Vier-Sterne-Plus-Hotel „Le Tresor“ in der ehemaligen Staatsbank in der Schweriner Friedrichstraße steht nach der Insolvenz des österreichischen Investors vor einer ungewissen Zukunft. Das Projekt sollte dem historischen Haus, in dessen Tresorräumen einst die Goldreserven von Mecklenburg-Strelitz lagerten, eine hochwertige Nutzung ermöglichen.

DEHOGA Hessen nimmt Abschied von Reinhard Schreek. Der ehemalige Präsident des Verbands und spätere Ehrenpräsident ist kürzlich verstorben. Schreek prägte den Hotel- und Gaststättenverband in Hessen über Jahrzehnte.

Der Fürstenhof in Bad Kissingen steht zum Verkauf. Die Historie des Fürstenhofs reicht über 160 Jahre zurück. Das ursprüngliche Gebäude wurde bereits 1856 als Kurhotel errichtet und beherbergte Gäste des europäischen Hochadels.

Die Liquidation von Sonder Holdings hat Marriott in die Schlagzeilen gebracht . Seit dem abrupten Zusammenbruch der Lizenzvereinbarung sieht sich das Unternehmen nun mit erheblichem Gegenwind seitens der Gäste konfrontiert. 

In Leipzig wurden die SO!APART Awards 2025 verliehen. Die ausgezeichneten Häuser präsentieren Konzepte, die laut Jury-Einschätzung trotz des aktuell schwierigen Marktumfelds und der Zurückhaltung bei Neueröffnungen „extrem stark und zukunftsgewandt“ sind.

Der aktuelle „Changing Traveller Report 2026“von SiteMinder zeigt eine deutliche Verschiebung im Suchverhalten von Reisenden bei der Hotelsuche. Demnach haben Online-Reisebüros die Suchmaschinen als primären Startpunkt für die Hotelrecherche abgelöst.

Die britische Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat Beschwerden gegen große Akteure der Reisebranche, darunter die Hotelgruppen Hilton, Travelodge und Accor sowie das Buchungsportal Booking.com, stattgegeben. Der Vorwurf: Irreführende Werbung mit sogenannten „Ab-Preisen“ für Hotelzimmer.

Der auf Hotelimmobilien spezialisierte Berater Christie & Co ist mit der Vermarktung des etablierten Romantik Hotel Bösehof in Bad Bederkesa beauftragt worden. Das Midscale-Hotel, gelegen im Elbe-Weser-Dreieck zwischen den Städten Bremen, Hamburg und Cuxhaven, wird zum Verkauf angeboten.

Das Hochhaus Main Plaza am Sachsenhäuser Mainufer in Frankfurt startet in eine neue Ära. Unternehmer Michael Schramm, Inhaber der Apartmentresidenz-Gruppe, hat das Gebäude von der Lindner Hotel Gruppe übernommen. Das als Frankfurter Wahrzeichen geltende Hochhaus soll mit einem zukunftsweisenden Hybridmodell neu ausgerichtet werden.

Tin Inn, das auf ein nachhaltiges Übernachtungskonzept auf Basis seriell gefertigter Container setzt, hat einen neuen Standort in Nettetal-Kaldenkirchen eröffnet. Die Eröffnung folgt kurz nach der Inbetriebnahme des Standorts in Meckenheim.