Hotelverband IHA: „Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels“

| Hotellerie Hotellerie

Das Landgericht Berlin hat deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben, das berichtet der Hotelverband Deutschland (IHA): Wie der Verband nach dem Urteil berichtet, habe Booking.com gegen Kartellrecht verstoßen und müsse die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren. Booking.com könne sich weder auf eine Verjährung noch darauf berufen, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellen würden, wie zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, so der Hotelverband.

Vielmehr unterfielen die Bestpreisklauseln von Booking.com dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV, so der Hotelverband unter Bezugnahme auf den Richterspruch in einer Pressemitteilung. „Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Die konkrete Höhe der Entschädigung für die mehr als 1.000 vor dem Landgericht Berlin erfolgreich klagenden deutschen Hotels werde nun in weiteren Verfahren geklärt. Das Urteil des Landgerichts Berlin erging mündlich und liegt noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage (www.mybookingclaim.com), die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind“, ergänzt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Booking.com sieht das anders und sagt: „Wir begrüßen, dass das Gericht in Berlin wesentliche Aspekte unseres Falles bestätigt und einige der Forderungen heute abgewiesen hat. Wir vertreten weiterhin die Ansicht, dass unsere frühere Verwendung von Paritätsklauseln, die wir in Deutschland seit 2016 nicht mehr anwenden, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat und dass sie Reisenden und Partnern zugute kam, indem sie den Wettbewerb gefördert hat. “

Hintergrund

Booking.com und mehr als 1.000 deutsche Hotels sind seit Mitte 2020 in dem nun entschiedenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin involviert. Parallel anhängige Verfahren von rund 300 weiteren Hotels werden vor dem Bezirksgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) geführt, das seine Entscheidung ebenfalls noch für diesen Monat angekündigt hat.

Die Hotels fordern von Booking.com den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln seitens Booking.com erlitten haben. Eine entsprechende Abstellungsverfügung hatte das deutsche Bundeskartellamt bereits im Jahr 2015 gegen Booking.com erlassen, der deutsche Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung im Jahr 2021 bestätigt. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Eröffnung des Conrad Athens The Ilisian bringt Hilton seine Luxusmarke Conrad erstmals nach Griechenland. Das ehemalige Hilton Athens wurde dafür vollständig umgestaltet und bietet nun neben 278 Zimmern umfangreiche Wellness- und Gastronomieangebote.

Die italienische Wettbewerbsbehörde untersucht Booking.com wegen des Verdachts auf irreführende Geschäftspraktiken bei Partnerprogrammen. Im Zentrum stehen Vorwürfe, nach denen Sichtbarkeit auf der Plattform gegen höhere Provisionen statt echter Qualität gewährt wird.

Condé Nast Traveller präsentiert zum 30. Mal seine Auswahl der weltweit besten neuen Hotels. In Europa überzeugen vor allem Projekte in historischen Gebäuden und nachhaltige Konzepte in Metropolen wie Frankfurt, Wien und Rom.

Der Scheelehof in Stralsund soll nach der Insolvenz im Verbund der Lieblingsplatz Hotels weitergeführt werden. Laut Pressemitteilung übernimmt Lieblingsplatz Hotels dabei die Rolle des System- und Konzeptgebers, während der operative Betrieb durch einen Betreiber aus dem Umfeld der Gruppe erfolgen soll.

Pressemitteilung

DIRS21 und ibelsa laden zur dritten Auflage des Branchenevents Hotelrizon am 18. Juni 2026 an den Blackfoot Beach nach Köln ein. Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Hoteliers und Entscheider in der Privathotellerie und bietet einen praxisnahen Überblick über die neuesten Technologien und Strategien im modernen Hotelbetrieb.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group hat das Falkensteiner Resort Capo Boi auf Sardinien übernommen. Nach zehn Jahren als Betreiber geht die Anlage nun vollständig in den Besitz des Unternehmens über.

Mit der Eröffnung von Terminal 3 am Flughafen Frankfurt hat das IntercityHotel einen neuen Standort direkt am Terminal in Betrieb genommen. Das Unternehmen verweist auf kurze Wege und ein Eröffnungsangebot für Gäste.

Mainz plant die Einführung einer Beherbergungsabgabe ab Juli 2026. Der Stadtrat entscheidet Anfang Mai über die Maßnahme, mit der zusätzliche Einnahmen für touristische Ausgaben erzielt werden sollen.

IHG Hotels & Resorts übernimmt elf europäische Standorte der Marke Pentahotels und wandelt diese bis 2027 in eigene Marken um. Das Projekt umfasst über 1.800 Zimmer in Deutschland, Belgien und Frankreich.

Accor erweitert die Präsenz in der Schweiz durch die Vertragsunterzeichnung für das Hotel Aeschi Interlaken. Das Haus im Berner Oberland soll nach einer Renovierung im Sommer 2026 als Teil der Handwritten Collection eröffnen.