Jurist zur Sammelklage gegen Booking.com - Untätigkeit könnte für Hoteliers teuer werden

| Hotellerie Hotellerie

In der Hotellerie bahnt sich eine rechtliche Debatte mit möglichen weitreichenden Konsequenzen an. Wer sich als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied eines Hotels oder Hotelunternehmens nicht an der Sammelklage gegen Booking.com beteiligt, könnte sich, nach Ansicht des Juristen Peter Hense, strafbar machen. Im Raum stünde dann der Verdacht auf Untreue nach Paragraph 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) – ein Vorwurf, der bei genauer Betrachtung schwer wiegt.


Sammelklage gegen Booking.com - Wie Hotels teilnehmen können

25 europäische Hotelverbände machen gegen Booking.com und gegen, ihrer Meinung nach, überhöhte Provisionen der Buchungsplattform mobil. Hoteliers werden eingeladen, sich risikofrei an einer Sammelklage gegen den Online-Giganten zu beteiligen. Tageskarte erklärt, was Hotels tun müssen, um sich eventuelle Ansprüche zu sichern.

Weiterlesen bei Tageskarte.io


Rechtsanwalt Hense, Partner bei Spirit Legal, weist in einem Social-Media-Post darauf hin, dass es sich bei den Forderungen, die sich aus der, von den Verbänden vermuteten kartellrechtswidrigen Provisionspolitik von Booking.com seit dem Jahr 2006, ergeben könnten, um werthaltige Vermögenspositionen handele. Diese seien strafrechtlich geschützt und unterlägen der Fürsorgepflicht der Geschäftsleitung.

„Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, Geld, das buchstäblich auf der Straße liegt, nicht liegenzulassen“, formuliert Hense zugespitzt.

Tausende europäische wollen gegen gegen Booking.com klagen

Mehr als 10.000 Hotels in Europa haben sich einer Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Sie fordern Schadensersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungsklauseln, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2024 für kartellrechtswidrig erklärt hatte.

Die sogenannte Bestpreisklausel verhinderte, dass Hotels ihre Zimmer auf anderen Vertriebskanälen, wie ihrer eigenen Webseite, günstiger anbieten konnten als auf der Plattform von Booking.com. Ziel dieser Regelung war es, die direkten Buchungen der Gäste bei den Hotels zu unterbinden, die auch über Booking.com auf die Häuser aufmerksam wurden. Die Richter des EuGH stellten in ihrem Urteil fest, dass Plattformen auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.

Forderung nach Schadensersatz für zwei Jahrzehnte

Die Kläger verlangen Schadensersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024. Alexandros Vassilikos, Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, betont, dass europäische Hoteliers lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten hätten. Die Sammelklage sei daher eine klare Botschaft, dass missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt von der Hotellerie nicht hingenommen würden.

Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt, da sich der Hauptsitz von Booking.com in Amsterdam befindet. Koordiniert wird das Vorgehen von der Hotel Claims Alliance. Unterstützt wird die Klage von Hotrec sowie von mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch dem Hotelverband Deutschland (IHA)Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA, bezeichnet den Zuspruch als „überwältigend“. Aufgrund der großen Resonanz wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert.

Jurist: Geschäftsführung von Hotels und Hotelgesellschaften in der Pflicht

Für die Geschäftsführungen von Hotelbetrieben ergebe sich daraus eine klare Handlungsverpflichtung, so Hense: Wer auf eine Geltendmachung der Ansprüche verzichtet, riskiert eine persönliche Haftung – und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Denn gemäß Paragraph 266 StGB könne bereits das bewusste Unterlassen einer gebotenen Maßnahme zur Vermögensmehrung des Unternehmens den Tatbestand der Untreue erfüllen.
Besonders brisant: Die Höhe der potenziellen Rückforderungen könnte je nach Unternehmensgröße und Buchungshistorie erheblich ausfallen – was die Bedeutung der Entscheidung zusätzlich verstärkt.

Für Hotelunternehmen bedeutet das, laut Hense, dass der Anschluss an die IHA-Klage ist nicht nur eine ökonomische Option, sondern auch eine Sorgfaltspflicht sei. Wer untätig bleibe, setze sich dem Vorwurf aus, das Unternehmensvermögen nicht ausreichend geschützt zu haben – ein Risiko, das in Zeiten wachsender Compliance-Anforderungen kaum tragbar erscheine.

Die teilnehmenden Hotels trügen, laut Hense, weder Kosten noch Kostenrisiken. Diese würden vollständig von einem Prozessfinanzierer getragen, der nur im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung erhalte.

Alexandra Wolframm, Leiterin Regierungsbeziehungen/Public Affairs für Deutschland, Österreich und die Schweiz von Booking.com sieht das anders und schreibt auf LinkedIn: „Die Aussagen von Herrn Hense sind aus meiner Sicht irreführend. Niemand ist gezwungen, Geschäftsentscheidungen zur Vermögensmehrung oder -minderung zu treffen, ausgenommen vielleicht den Fall, dass es sich um betriebsvernichtende Entscheidungen handelt, wovon hier keine Rede sein kann - und auch nur dann, wenn der/die Geschäftsführenden nicht Gesellschafter sind. Ganz offensichtlich der - recht aggressive- Versuch, Hotels in eine (aussichtslose) Klage zu treiben.“

Rechtsanwalt Hense kommetierte in scharfem Ton zurück: „Ich habe keine Aktien an der Klage, aber ich halte sie für aussichtsreich. Der Grund ist simpel: Ihr Unternehmen hat in diesem Bereich so oft gelogen und vor Gericht so oft verloren, dass man gar nicht genug Finger und Zehen hat, um das alles abzuzählen. Ihre Auffassung oben widerspricht der objektiven Rechtslage – aber das wissen Sie ja. Kommentar zu § 266 StGB aufschlagen, kurzen Blick reinwerfen, hui - so viel Rechtsprechung, schnell wieder zu. Aber Ihre seltsame Position wider besseres Wissen ist kein Problem für mich, das ist schließlich Ihr Job: auch unsinnige Positionen zu vertreten. Sie adressieren ja auch nicht mich. Ihre Absicht ist offensichtlich: Sie wollen Hoteliers durch das Kleinreden rechtlicher Themen für dumm verkaufen. Sie setzen darauf, dass man Ihnen – Head of something something- beim reichen Booking-Konzern – eher glaubt als mir. Das ist allerdings nichts Neues. Ihre Vorgänger:innen haben das auch schon versucht, und am Ende sind sie damit genauso gescheitert. Die Hotellerie mag freundlich sein, aber sie ist nicht so blöde, wie Sie sie gerne hätten.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel The Mandala und sein Restaurant Facil stehen für eine außergewöhnliche personelle Konstanz in der Luxushotellerie. Seit 25 Jahren führen dieselben Eigentümer das Berliner Haus, das sein Jubiläum mit einem kulinarischen Event und der Rückkehr zahlreicher ehemaliger Auszubildender feiert.

Das Hotel The Mandala und das Restaurant Facil am Berliner Potsdamer Platz feiern ihr 25-jähriges Bestehen. Das Haus setzt seit der Eröffnung unverändert auf ein beständiges Designkonzept und ein markantes, aufschiebbares Glasdach.

Art-Invest Real Estate hat das Four Points Flex by Sheraton Hotel in Essen mit 174 Zimmern von einem institutionellen Fonds erworben. Der Betrieb des Hotels wird künftig über die The Chocolate on the Pillow Group geführt.

Anzeige

In der Hotellerie wird seit Jahren über Direktbuchungen, Online-Marketing und Sichtbarkeit gesprochen. Mit dem Aufstieg von ChatGPT, KI-Suchmaschinen und digitalen Assistenten verändern sich die Spielregeln grundlegend. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr nur, wie Hotels bei Google gefunden werden, sondern ob sie künftig überhaupt noch Teil der digitalen Kaufentscheidung sind.

Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung IHA INSIDE hat der Hotelverband Deutschland (IHA) am 11. Juni 2026, gemeinsam mit dem Gemeinnützigen Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) und der Deutschen Hotelakademie (DHA), drei Stipendien für staatlich zugelassene Weiterbildungen der DHA vergeben.

Die Radisson Hotel Group expandiert mit ihrer Radisson Collection nach Frankfurt am Main. Durch einen langfristigen Pachtvertrag mit Groß & Partner entsteht bis 2027 ein neues Hotel mit 189 Zimmern im Hochhausquartier FOUR Frankfurt.

Fletcher Hotels hat das ehemalige Sunderland Hotel in Sundern übernommen. Das Haus war Ende Januar 2026 geschlossen worden, nachdem es unterschiedliche Angaben zu den Gründen für die Betriebseinstellung gegeben hatte.

Die DEHAG Hospitality Group hat für 2025 einen Gesamtumsatz von 37,740 Millionen Euro gemeldet und damit nach eigenen Angaben einen Rekordwert erreicht. Im Jahr 2026 feiert die Unternehmensgruppe zudem ihr 50-jähriges Bestehen.

Der Hotelverband hat am Nürburgring seine Jahresveranstaltung inklusive Mitgliederversammlung durchgeführt. Im Fokus der Tagung standen die Potenziale künstlicher Intelligenz für die Hotellerie sowie die Auszeichnung von Brancheninnovationen und Nachwuchstalenten.

Anzeige

Das Restaurant ist montags halb leer. Die Lobby steht tagsüber weitgehend ungenutzt. Zehn Zimmer bleiben unter der Woche regelmäßig frei. Solche Situationen kennen die meisten Hoteliers. Lange Zeit lautete die zentrale Frage: Wie bekommen wir diese Kapazitäten verkauft? Heute stellen sich viele Häuser eine zweite Frage: Wie können wir sie nutzen?