Die Bettenbörse Airbnb hat mal wieder Ärger vor Gericht. Eine deutsche Mieterin, die sich für vier Wochen eine Wohnung in Kalifornien gesichert hatte, reichte Klage gegen das Unternehmen ein. Grund dafür war eine Kamera, die sie erst nach drei Tagen im Wohnzimmer entdeckt hatte. Diese habe sie gefilmt, als sie nackt durch die Wohnung gegangen sei. Zudem habe sie auch intime Momente mit ihrem Partner aufgezeichnet. Für Airbnb ist es leider nicht der erste Fall dieser Art.












