Kölner Bettensteuer verfassungswidrig

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Das Bundesverwaltungsgericht hat der Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung endgültig die rote Karte gezeigt. Damit ist die Bettensteuer der Domstadt in dieser Form verfassungswidrig. Jetzt wollen die Hoteliers ihr Geld zurück. "Wir erwarten unverzüglich eine Rückzahlung der bereits zu Unrecht eingezogenen Steuergelder in Höhe von rund vier Millionen Euro an die betroffenen Hotels.", sagte Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein.

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