Mainz beschließt Bettensteuer ab Juli 2026

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Der Mainzer Stadtrat hat die Einführung einer Bettensteuer beschlossen. Medienberichten zufolge sollen Gäste ab dem 1. Juli 2026 für Übernachtungen in Hotels und Gästezimmern in Mainz je nach Staffelung zwischen zwei und fünf Euro zusätzlich pro Nacht zahlen.

Nach Angaben der Stadt Mainz sollen durch die neue Abgabe jährlich rund vier Millionen Euro eingenommen werden. Das Geld soll unter anderem zur Finanzierung von Kulturangeboten und touristischen Veranstaltungen verwendet werden. Die Hotels sollen die Steuer von den Gästen einziehen und an die Stadt weiterleiten.

DEHOGA forderte kurz vor Beschluss erneute Vertagung der Entscheidung

Kurz vor der Abstimmung hatte der DEHOGA Rheinland-Pfalz erneut versucht, die Entscheidung zu stoppen. In einer Pressemitteilung appellierte der Verband an den Mainzer Oberbürgermeister und die Mitglieder des Stadtrats, den Tagesordnungspunkt zur Einführung der Bettensteuer abzusetzen und weitere Gespräche über einen Gästebeitrag aufzunehmen.

Der Verband erklärte laut Mitteilung, man könne auch mit der zuletzt angepassten Satzung „nicht leben“. DEHOGA-Präsident Gereon Haumann sagte: „Es ist und bleibt eine Bettensteuer-Satzung mit allen hinlänglich bekannten Schwächen.“

Der Verband verwies zudem auf offene organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Nach Angaben des DEHOGA könnten zahlreiche Reservierungssysteme die unterschiedlichen Steuerstufen technisch nicht umsetzen. Eine kurzfristige Einführung zum 1. Juli 2026 sei deshalb „rechtlich wie wirtschaftlich problematisch“.

Stadt Mainz ergänzt Satzung vor Abstimmung im Stadtrat

Vor der Abstimmung hatte die Stadt den Satzungsentwurf nach Medienberichten noch angepasst. Ergänzt wurde unter anderem eine Übergangsfrist: Für Übernachtungen, die vor dem 1. Mai 2026 gebucht wurden und bis spätestens Ende März 2027 stattfinden, soll keine Bettensteuer erhoben werden.

Hintergrund seien Bedenken von Hoteliers gewesen, wonach sich Gäste bei bereits bestehenden Buchungen kaum auf nachträgliche Preisänderungen einlassen würden.

Außerdem wurde laut Bericht geregelt, dass künftig die Gäste als Schuldner gegenüber der Stadt gelten. Die Hotels bleiben jedoch dafür verantwortlich, die Steuer einzuziehen und Rechnungen auszustellen. Falls Gäste nicht zahlen, sollen die Hotelbetriebe nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Zahlung verpflichtet werden.

Die Satzung sieht zudem vor, dass die Stadtverwaltung in zwei Jahren prüfen soll, ob die Bettensteuer durch einen Gästebeitrag ersetzt werden kann.

Hotelbranche fordert weiterhin Einführung eines Gästebeitrags

Der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA hatte sich Medienberichten zufolge für einen Gästebeitrag statt einer Steuer ausgesprochen. DEHOGA-Präsident Gereon Haumann erklärte, ein solcher Beitrag erscheine ähnlich wie eine Kurtaxe separat auf der Hotelrechnung. Außerdem müsse ein Gästebeitrag im Gegensatz zur Steuer nicht in die Preisangaben auf Buchungsplattformen eingerechnet werden.

Nach Angaben Haumanns sei der bürokratische Aufwand für Hotels bei einem Gästebeitrag geringer als bei der nun beschlossenen Bettensteuer.

Die Stadt Mainz verweist dagegen darauf, dass ein Gästebeitrag zweckgebunden wäre und nur für touristische Zwecke verwendet werden dürfte. Finanzdezernent Daniel Köbler (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte demnach, die Stadt habe sich auch deshalb für das Steuer-Modell entschieden. Die Einnahmen könnten dadurch breiter eingesetzt werden.

Medienberichten zufolge sollen Teile der Einnahmen unter anderem für die Finanzierung der Straßenfastnacht und des Gutenbergmuseums verwendet werden. Zudem habe Köbler erklärt, ein Gästebeitrag würde in der Stadtverwaltung einen höheren Personalaufwand verursachen.

Mainzer Hoteliers kritisieren Aufwand durch neue Abgabe

Aus der Hotelbranche kommt weiterhin Kritik an der Entscheidung. DEHOGA-Präsident Haumann bezeichnete die kurzfristigen Änderungen laut Medienberichten als „kleine Trippelschritte“ und sprach von einem „fatalen Signal“ für Gastgeber.

Auch einzelne Mainzer Hoteliers äußerten laut Bericht weiterhin Vorbehalte. Julia Barth vom Favorite Parkhotel erklärte demnach, die Anpassungen der Satzung seien hilfreich. Die Abrechnung bleibe jedoch aufwendig, insbesondere wegen der Staffelung der Steuerbeträge zwischen zwei und fünf Euro.

Barth hoffe weiterhin auf die spätere Einführung eines einheitlichen Gästebeitrags.


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