Die von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte europaweite Sammelklage gegen Booking.com wegen jahrelanger Anwendung wettbewerbswidriger Bestpreis-Klauseln stieß bei den europäischen Hoteliers auf eine überwältigend positive Resonanz: Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich unter www.mybookingclaim.com registriert, um sich an der Sammelklage der niederländischen „Stichting Hotel Claims Alliance“ zu beteiligen. Am morgigen Freitag, 29. August, läuft der Termin für die Registrierung interessierter Hotels aus.
Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Verluste zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht dann fest, dass diese Klauseln eventuell gegen das das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zustehen könnte.
Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Die überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage beweist, dass die Hotellerie geeint ist. Sie fordert, dass der marktbeherrschende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt!“
Die Initiative wurde von Hotels aus ganz Europa positiv aufgenommen. Die meisten Teilnehmer kamen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe des Hotelsektors in den einzelnen Ländern fand die Sammelklage in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland besonders großen Anklang. HOTREC wird keine weiteren Details zur Beteiligung nach Ländern oder Regionen veröffentlichen. Es gibt aber auch Gesellschaften, wie zum Beispiel Kempinski, die sich an der Klage nicht beteiligen.
Marie Audren, Generaldirektorin von HOTREC, erläuterte: „In den kommenden Wochen werden die Daten der Hotels konsolidiert und validiert und die Klageschrift vorbereitet. Ziel ist es, die Sammelklage noch vor Ende dieses Jahres beim Bezirksgericht Amsterdam einzureichen.“
Auch Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zeigte sich beeindruckt: „Zusammen mit den rund 2.000 Hotels aus Deutschland, deren bereits seit dem Jahr 2020 anhängige parallele Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin als Blaupause für die europäische Sammelklage dienen, sind es nun über 4.000 Hotels aus Deutschland, die Booking.com gerichtlich die Grenzen der Marktmacht aufzeigen.“
Booking.com erklärt in dem Zusammenhang, dass dem Unternehmen bislang keine offizielle rechtliche Mitteilung über eine mögliche Klage vorliegt. Das Unternehmen betont, dass in Deutschland seit 2016 keine Preisparitätsklauseln mehr angewendet würden. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 habe diese Praxis endgültig aufgehoben. Im Zuge der Verpflichtungen aus dem Digital Markets Act (DMA) habe Booking.com zudem im Juli 2024 sämtliche Preisparitätsklauseln im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum abgeschafft.












