Die Hotels, Pensionen und Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern dürfen von heute an wieder Gäste aus anderen Bundesländern empfangen. Nach dem Shutdown Mitte März konnte die Tourismusbranche bereits vergangene Woche Gäste aus dem eigenen Land begrüßen. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbands, Tobias Woitendorf, ging davon aus, dass über Pfingsten rund 90 Prozent der Betriebe geöffnet haben werden und dann vermutlich gut belegt sind. Tagestouristen dürfen aber weiter nicht ins Land reisen.
Für die Hälfte der Betriebe kommt laut einer Verbandsumfrage die Öffnung nach der langen Schließzeit gerade noch rechtzeitig. Die Lage sei sehr ernst, erklärte Woitendorf. Einer der am häufigsten geäußerten Kritikpunkte an der jetzigen Regel ist die Begrenzung der Bettenbelegung in Hotels oder Campingplätzen auf 60 Prozent der Kapazität - einer der Versuche der Landesregierung, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen zu behalten. Es sei zu befürchten, dass Mecklenburg-Vorpommern Gäste verliere, da andere Länder bis auf Niedersachsen und Hamburg keine Begrenzung hätten, sagte Woitendorf.
Hintergrund der Lockerung ist die Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern die mit Abstand geringste Ansteckungsquote mit dem Coronavirus vorweisen kann. Sie liegt in Bayern mehr als sieben Mal höher als im Nordosten. So wurde seit vier Tagen im Nordosten kein neuer Infektionsfall mehr gemeldet.
Der Leiter der Abteilung für Tropenmedizin und Infektiologie der Unimedizin Rostock, Emil Reisinger, zeigte sich sicher, dass es mit der Öffnung der Grenzen zu weiteren Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern kommen wird. Es seien aber dank der Schutzmaßnahmen sowie Abstands- und Hygiene-Regelungen genügend Vorkehrungen getroffen worden, dass diese schnell aufgedeckt und nachverfolgt werden könnten.
Das Oberverwaltungsgericht wird voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche über die 60-Prozent-Regelung für Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Das teilte ein Sprecher in Greifswald am Freitag mit. Zuvor hatten Medien berichtet, dass es in dieser Woche kein Urteil mehr geben werde.
Gegen die Belegungsobergrenze von 60 Prozent der Betten liegen dem Gericht nach früheren Angaben zwei Klagen vor. Sie stammen von der Dorint-Hotelgruppe mit Sitz in Köln und dem Hotel The Grand in Ahrenshoop. (Tageskarte berichtete) Nach Ansicht der Kläger sind die Belegungsbeschränkungen unverhältnismäßig. Die Politik sei bislang nicht bereit, Entschädigungen wegen der Einschränkungsmaßnahmen zu gewähren, obwohl die verlorenen Umsätze unwiederbringlich seien. (dpa)