Niederlage für Booking.com vor EuGH: Deutsche Hotels können vor deutschen Gerichten gegen Buchungsportal klagen

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ließ in einem Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären, ob sich ein deutsches Hotel gegen missbräuchliches Marktverhalten von Booking.com vor einem deutschen Gericht wehren kann oder ob ein Amsterdamer Gericht zuständig ist. In dem seit 2015 schwelenden Rechtsstreit hat der EuGH in Luxemburg mit heutigem Urteil die Rechtsauffassung des Hotelverbandes vollumfänglich bestätigt und ist damit den Schlussanträgen seines Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard vom 10. September 2020 gefolgt. „Diese Grundsatzentscheidung der obersten Richter der Europäischen Union ist ein enorm wichtiger Zwischenerfolg für uns im Kampf David gegen Goliath“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Wir gehen davon aus, dass die nun erfolgte erhebliche Absenkung der Hürden für den Rechtsweg zu einer gewissen Disziplinierung im Marktverhalten des marktmächtigen Buchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam führen wird.“

In der Urteilsbegründung des EuGH heißt es wörtlich: „Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden. Auch wenn die Verhaltensweisen, deren Unterlassung begehrt wird, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses stattfinden, ist die besondere Zuständigkeitsregelung der Brüssel-Ia-Verordnung für Verfahren anwendbar, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben.“

Das Verfahren geht auf die vom Hotelverband unterstützte und seit 2015 anhängige Klage des Hotels Wikingerhof in Kropp (Schleswig-Holstein) gegen das aus seiner Sicht missbräuchliche Verhalten des marktbeherrschenden Buchungsportals Booking.com zurück. Konkret beklagt das Hotel eine von Booking.com ohne seine Kenntnis und Zustimmung durchgeführte Rabattaktion, die generelle Höhe des Kommissionssatzes und einen nur eingeschränkten Zugang zu Kundendaten. Das Landgericht Kiel hatte die Klage des Wikingerhofs am 27. Januar 2017 wegen internationaler Nichtzuständigkeit des Gerichts abgewiesen und auf Amsterdam, den Firmensitz von Booking.com, als Gerichtsstand verwiesen (Az.: 14 HKO 108/15 Kart).

Die Berufung gegen dieses Urteil wies das OLG Schleswig am 12. Oktober 2017 ab, wobei eine Revision zum Bundesgerichtshof explizit nicht zugelassen wurde, da das OLG Schleswig der Sache keine grundlegende Bedeutung beimaß. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Hotels beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte am 17. Juli 2018 Erfolg (Az.: KZR 66/17). Aufgrund der europarechtlichen Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung des Verfahrens beschloss der BGH, die relevante Rechtsfrage zur Auslegung des Art. 7 EuGVVO dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

„Wir freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil für Rechtssicherheit in dieser in Zeiten der Internationalisierung und Digitalisierung zentralen Frage gesorgt hat. Denn es macht faktisch einen erheblichen Unterschied aus, ob sich David gegen Goliath mit niederländischen Anwälten in fremder Sprache und in ungewohntem Rechtsrahmen in Amsterdam gegen rechtswidriges Verhalten wehren muss, oder ob jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland vor das für seinen Standort zuständige Landgericht ziehen kann“, unterstreicht Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundlegende Bedeutung des Urteils. „Damit ist der Weg vor deutsche Gerichte nun auch in der Causa Wikingerhof frei, die sich nun in der Hauptsache mit den konkreten Vorwürfen des Marktmachtmissbrauchs durch Booking.com auseinander zu setzen haben.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Herfords größtes Hotel hat Insolvenz angemeldet. Hintergrund des Insolvenzantrags sind Liquiditätsschwierigkeiten, unter anderem wegen außerordentlichen, unerwartet hohen Energiekostennachzahlungen. Der Betrieb des Vier-Sterne-Hauses soll vorerst uneingeschränkt weiterlaufen.

Die Autobahn Tank & Rast Gruppe verpachtet 15 ihrer Hotels an das Unternehmen Coffee Fellows. Die Kooperation markiert einen strategischen Schritt zur Weiterentwicklung des Übernachtungsangebots entlang der Autobahn und bringt für Coffee Fellows das erste Engagement in diesem Segment mit sich. Die Umstellung der Standorte beginnt im Dezember 2025.

Die spanische Regierung hat gegen Airbnb eine Geldstrafe von gut 64 Millionen Euro verhängt. Hauptgrund seien Anzeigen für mehr als 65.000 Wohnungen, die nicht über die erforderliche Lizenz verfügten, teilte das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid mit.

Das traditionsreiche Grandhotel Nassauer Hof in Wiesbaden beendet mit einer Silvesterparty zum Jahresende 2025 seine aktuelle Ära und schließt anschließend für eine umfassende Grundsanierung. Die Wiedereröffnung ist für das erste Quartal 2028 geplant.

Die Marriott-Marke Moxy Hotels ist mit der Eröffnung des Moxy Kathmandu erstmals in Nepal präsent. Das Haus in der nepalesischen Hauptstadt soll durch sein spielerisches und geselliges Konzept Reisende ansprechen, die eine Verbindung zur lokalen Kultur und Dynamik suchen.

Das Wald & Schlosshotel Friedrichsruhe begeht im Jahr 2026 das zehnjährige Jubiläum der Zusammenarbeit mit Küchenchef Boris Rommel. Anlässlich des Jahrestags kündigte das Hotel eine Reihe von Veranstaltungen an.

Im laufenden Jahr sind weniger Touristen nach Berlin gekommen als noch ein Jahr zuvor - und dabei wird 2025 auch eine wichtige Marke verpasst. Der Visit-Berlin-Chef hat eine Vermutung, woran das liegt.

Die britische Hotelmarke Premier Inn hat ihren Markteintritt in Duisburg vollzogen. Mit dem Premier Inn Duisburg City Altstadt nahm das Unternehmen den Betrieb an seinem 65. Standort in Deutschland auf.

Die Online Birds haben die Trendberichte ausgewertet, die derzeit von Hotelgesellschaften oder Beratern veröffentlich werden. Demnach zeichnet sich für die DACH-Region ein überraschend klares Bild ab: Gäste suchen vermehrt nach Substanz statt Überfluss, nach Gefühl statt Ablenkung.

Stayery erweitert das Portfolio in der Hauptstadt mit einem neuen Haus am Kurfürstendamm. Das ehemalige Hotel „Ku’Damm 101“ wird bis 2027 zu 198 Serviced Apartments umgebaut und soll künftig Geschäfts- und Freizeitreisende ansprechen.