Die Novum Hospitality GmbH mit Sitz in Hamburg hat ein Statusverfahren zur Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats eingeleitet. Die Geschäftsführung vertrete die Auffassung, dass für das Unternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats bestehe. Das geht aus einer am 16. Juni 2026 veröffentlichten Gesellschaftsbekanntmachung hervor.
Derzeit habe Novum Hospitality einen nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zusammengesetzten Aufsichtsrat. Die Geschäftsführung sei nach eigenen Angaben der Ansicht, dass dessen Zusammensetzung nicht den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften entspreche.
Geschäftsführung sieht Voraussetzungen für gesetzlichen Aufsichtsrat nicht gegeben
Nach Auffassung der Geschäftsführung seien die Voraussetzungen nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften nicht erfüllt. In der Bekanntmachung nennt die Gesellschaft beispielhaft das Drittelbeteiligungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz.
Eine gesetzliche Pflicht, bei der Novum Hospitality GmbH einen Aufsichtsrat zu bilden, bestehe daher nach Auffassung der Geschäftsführung nicht. Weitere Angaben dazu, auf welche konkreten tatsächlichen Umstände das Unternehmen diese rechtliche Einschätzung stützt, enthält das vorliegende Material nicht.
Die Bekanntmachung erfolgte im Rahmen eines Statusverfahrens nach Paragraf 6 Absatz 2 MitbestG in Verbindung mit Paragraf 97 Absatz 1 AktG.
Antragsberechtigte können innerhalb eines Monats das Gericht anrufen
In der Bekanntmachung heißt es, der Aufsichtsrat der Novum Hospitality GmbH werde aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach Paragraf 98 Absatz 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach Paragraf 98 Absatz 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
Als zuständiges Gericht nennt die Gesellschaft das Landgericht Hamburg. Ob ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder gestellt wird, ist nicht bekannt.
Mehrere bekannte Namen gehören dem Aufsichtsrat an
Dem Aufsichtsrat gehören nach den von Novum Hospitality veröffentlichten Angaben mehrere in Politik und Hotellerie bekannte Mitglieder an. Auf der Seite der Anteilseigner nennt das Unternehmen unter anderem den früheren Hamburger Ersten Bürgermeister Ole Freiherr von Beust, den Hotelunternehmer und Berater Stephan Gerhard sowie Thomas Willms, den früheren Vorstandsvorsitzenden der Steigenberger Hotels AG.
Ebenfalls als Anteilseignervertreter werden Mortesa Etmenan, Christian Daynes und weitere Mitglieder geführt. Mortesa Etmenan ist seit Dezember 2021 Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Auf Arbeitnehmerseite führt Novum Hospitality unter anderem Mario Michielin, Christine Leitner-Gräwert, Maurice Ganz, Mark Baumeister und Jeanine Weigel als Mitglieder des Gremiums. Die Angaben zur Zusammensetzung stammen aus der veröffentlichten Darstellung des Unternehmens.











