Novum Hospitality strebt Auflösung des Aufsichtsrats an

| Hotellerie Hotellerie

Die Novum Hospitality GmbH mit Sitz in Hamburg hat ein Statusverfahren zur Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats eingeleitet. Die Geschäftsführung vertrete die Auffassung, dass für das Unternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats bestehe. Das geht aus einer am 16. Juni 2026 veröffentlichten Gesellschaftsbekanntmachung hervor.

Derzeit habe Novum Hospitality einen nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zusammengesetzten Aufsichtsrat. Die Geschäftsführung sei nach eigenen Angaben der Ansicht, dass dessen Zusammensetzung nicht den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften entspreche.

Geschäftsführung sieht Voraussetzungen für gesetzlichen Aufsichtsrat nicht gegeben

Nach Auffassung der Geschäftsführung seien die Voraussetzungen nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften nicht erfüllt. In der Bekanntmachung nennt die Gesellschaft beispielhaft das Drittelbeteiligungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz.

Eine gesetzliche Pflicht, bei der Novum Hospitality GmbH einen Aufsichtsrat zu bilden, bestehe daher nach Auffassung der Geschäftsführung nicht. Weitere Angaben dazu, auf welche konkreten tatsächlichen Umstände das Unternehmen diese rechtliche Einschätzung stützt, enthält das vorliegende Material nicht.

Die Bekanntmachung erfolgte im Rahmen eines Statusverfahrens nach Paragraf 6 Absatz 2 MitbestG in Verbindung mit Paragraf 97 Absatz 1 AktG.

Antragsberechtigte können innerhalb eines Monats das Gericht anrufen

In der Bekanntmachung heißt es, der Aufsichtsrat der Novum Hospitality GmbH werde aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach Paragraf 98 Absatz 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach Paragraf 98 Absatz 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Als zuständiges Gericht nennt die Gesellschaft das Landgericht Hamburg. Ob ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder gestellt wird, ist nicht bekannt.

Mehrere bekannte Namen gehören dem Aufsichtsrat an

Dem Aufsichtsrat gehören nach den von Novum Hospitality veröffentlichten Angaben mehrere in Politik und Hotellerie bekannte Mitglieder an. Auf der Seite der Anteilseigner nennt das Unternehmen unter anderem den früheren Hamburger Ersten Bürgermeister Ole Freiherr von Beust, den Hotelunternehmer und Berater Stephan Gerhard sowie Thomas Willms, den früheren Vorstandsvorsitzenden der Steigenberger Hotels AG.

Ebenfalls als Anteilseignervertreter werden Mortesa Etmenan, Christian Daynes und weitere Mitglieder geführt. Mortesa Etmenan ist seit Dezember 2021 Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Auf Arbeitnehmerseite führt Novum Hospitality unter anderem Mario Michielin, Christine Leitner-Gräwert, Maurice Ganz, Mark Baumeister und Jeanine Weigel als Mitglieder des Gremiums. Die Angaben zur Zusammensetzung stammen aus der veröffentlichten Darstellung des Unternehmens.

Novum widersprach zuletzt Vorwürfen rund um Mainzer Hotels

Unabhängig von dem bereits am 16. Juni 2026 veröffentlichten Statusverfahren äußerte sich Novum Hospitality Anfang Juli in einem anderen Zusammenhang gegenüber Tageskarte. Anlass war eine Anfrage der Redaktion nach einem Bericht des SWR über Kündigungen im Zusammenhang mit zwei Hotels in Mainz.

Nach Darstellung des SWR seien insgesamt 50 Mitarbeiter von Kündigungen betroffen. Die Gewerkschaft NGG vermute dem Bericht zufolge einen Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratsgründung. Dabei handelt es sich um eine von der Gewerkschaft geäußerte Vermutung, die Novum Hospitality gegenüber Tageskarte ausdrücklich zurückwies.

Geschäftsführerin Samira Etmenan erklärte auf Anfrage: „Insbesondere weisen wir die Behauptung zurück, personelle Maßnahmen hätten der Verhinderung einer Betriebsratsgründung gedient. NOVUM Hospitality respektiert selbstverständlich die Rechte ihrer Mitarbeitenden sowie die geltenden arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften.“

Die Stellungnahme enthielt keine ausdrückliche Angabe dazu, in welcher konkreten Rolle Novum Hospitality mit den beiden im SWR-Bericht genannten Hotels verbunden ist. Tageskarte nahm deshalb auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahme keine weitergehende Zuordnung der beiden Häuser zu Novum Hospitality vor.

Etmenan erklärte zudem: „Bitte seien Sie angesichts der Situation versichert, dass wir den weiteren Prozess in enger Abstimmung mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung begleiten.“ Weiter teilte sie mit: „Zudem werden wir gemeinsam mit allen Sozialpartnern mit Hochdruck an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten arbeiten.“

Weitere Einzelheiten nannte Novum Hospitality nicht. Einen Zusammenhang zwischen dem Statusverfahren zum Aufsichtsrat und der Berichterstattung über die Vorgänge in Mainz stellt das vorliegende Material nicht her.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskartellamt prüft den geplanten Betreiberwechsel mehrerer Hotels der insolventen Revo Hospitality Group zu B&B-Hotels. Welche Standorte betroffen sind, geht aus der veröffentlichten Anmeldung bislang nicht hervor.

Brand Finance sieht Hilton Hotels & Resorts auch 2026 an der Spitze der weltweit wertvollsten Hotelmarken. Insgesamt legten die 50 führenden Hotelmarken beim Markenwert um 21 Prozent zu.

Leonardo Hotels Central Europe expandiert in Frankreich und hat zum 1. August das Hotel Evian-les-Bains direkt am Genfer See übernommen. Nun wird das Haus mit 170 Zimmern und Suiten bei laufendem Betrieb umfassend modernisiert.

Die Marke Appartello - Smarttime Living erweitert ihr Angebot um einen neuen Standort in Berlin. Der Betrieb in der Dörpfeldstraße richtet sich an Gäste, die für wenige Tage oder mehrere Wochen eine Unterkunft benötigen.

Hyatt hat im zweiten Quartal 2026 ein Wachstum beim RevPAR sowie bei den Gebühreneinnahmen erzielt und seine Jahresprognose bestätigt. Belastungen kamen unter anderem aus dem Nahen Osten, Mexiko und den Folgen des Hurrikans Melissa.

Hotels können sich noch bis zum 11. September 2026 der europaweiten Sammelklage gegen Booking.com anschließen. Nach Angaben der SHCA beteiligen sich bereits 10.783 Hotels an dem Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam.

Das Palais Coburg in Wien nimmt ab dem 3. August 2026 schrittweise wieder Hotelgäste auf. Zunächst öffnen die Suiten und der Spa-Bereich, die historischen Prunkräume folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Chinas Marktaufsicht hat gegen Trip.com wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht eine Geldbuße und weitere Maßnahmen verhängt. Das Unternehmen akzeptiert die Entscheidung und kündigt Änderungen bei Partnerschaftsmodell und Preisgestaltung an.

Nach einem erneuten Cyber-Angriff auf einen Hotel-Softwaredienstleister sind nach Angaben des Datenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns Stamm- und Buchungsdaten von Hotelgästen abgeflossen. Die Behörde nennt den betroffenen Anbieter nicht und ruft Hotels dazu auf, ihre Gäste vor Phishing-Angriffen zu warnen.

Das Umweltbundesamt hat Kriterien für Nachhaltigkeitszertifizierungen von Hotels vorgelegt. Sie bilden die Grundlage für die geplante Umstellung des Hotelverzeichnisses des Bundes auf zertifiziert nachhaltige Hotels und legen fest, welche Zertifizierungssysteme anerkannt werden.