Novum Hospitality strebt Auflösung des Aufsichtsrats an

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Die Novum Hospitality GmbH mit Sitz in Hamburg hat ein Statusverfahren zur Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats eingeleitet. Die Geschäftsführung vertrete die Auffassung, dass für das Unternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats bestehe. Das geht aus einer am 16. Juni 2026 veröffentlichten Gesellschaftsbekanntmachung hervor.

Derzeit habe Novum Hospitality einen nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zusammengesetzten Aufsichtsrat. Die Geschäftsführung sei nach eigenen Angaben der Ansicht, dass dessen Zusammensetzung nicht den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften entspreche.

Geschäftsführung sieht Voraussetzungen für gesetzlichen Aufsichtsrat nicht gegeben

Nach Auffassung der Geschäftsführung seien die Voraussetzungen nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften nicht erfüllt. In der Bekanntmachung nennt die Gesellschaft beispielhaft das Drittelbeteiligungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz.

Eine gesetzliche Pflicht, bei der Novum Hospitality GmbH einen Aufsichtsrat zu bilden, bestehe daher nach Auffassung der Geschäftsführung nicht. Weitere Angaben dazu, auf welche konkreten tatsächlichen Umstände das Unternehmen diese rechtliche Einschätzung stützt, enthält das vorliegende Material nicht.

Die Bekanntmachung erfolgte im Rahmen eines Statusverfahrens nach Paragraf 6 Absatz 2 MitbestG in Verbindung mit Paragraf 97 Absatz 1 AktG.

Antragsberechtigte können innerhalb eines Monats das Gericht anrufen

In der Bekanntmachung heißt es, der Aufsichtsrat der Novum Hospitality GmbH werde aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach Paragraf 98 Absatz 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach Paragraf 98 Absatz 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Als zuständiges Gericht nennt die Gesellschaft das Landgericht Hamburg. Ob ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder gestellt wird, ist nicht bekannt.

Mehrere bekannte Namen gehören dem Aufsichtsrat an

Dem Aufsichtsrat gehören nach den von Novum Hospitality veröffentlichten Angaben mehrere in Politik und Hotellerie bekannte Mitglieder an. Auf der Seite der Anteilseigner nennt das Unternehmen unter anderem den früheren Hamburger Ersten Bürgermeister Ole Freiherr von Beust, den Hotelunternehmer und Berater Stephan Gerhard sowie Thomas Willms, den früheren Vorstandsvorsitzenden der Steigenberger Hotels AG.

Ebenfalls als Anteilseignervertreter werden Mortesa Etmenan, Christian Daynes und weitere Mitglieder geführt. Mortesa Etmenan ist seit Dezember 2021 Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Auf Arbeitnehmerseite führt Novum Hospitality unter anderem Mario Michielin, Christine Leitner-Gräwert, Maurice Ganz, Mark Baumeister und Jeanine Weigel als Mitglieder des Gremiums. Die Angaben zur Zusammensetzung stammen aus der veröffentlichten Darstellung des Unternehmens.

Novum widersprach zuletzt Vorwürfen rund um Mainzer Hotels

Unabhängig von dem bereits am 16. Juni 2026 veröffentlichten Statusverfahren äußerte sich Novum Hospitality Anfang Juli in einem anderen Zusammenhang gegenüber Tageskarte. Anlass war eine Anfrage der Redaktion nach einem Bericht des SWR über Kündigungen im Zusammenhang mit zwei Hotels in Mainz.

Nach Darstellung des SWR seien insgesamt 50 Mitarbeiter von Kündigungen betroffen. Die Gewerkschaft NGG vermute dem Bericht zufolge einen Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratsgründung. Dabei handelt es sich um eine von der Gewerkschaft geäußerte Vermutung, die Novum Hospitality gegenüber Tageskarte ausdrücklich zurückwies.

Geschäftsführerin Samira Etmenan erklärte auf Anfrage: „Insbesondere weisen wir die Behauptung zurück, personelle Maßnahmen hätten der Verhinderung einer Betriebsratsgründung gedient. NOVUM Hospitality respektiert selbstverständlich die Rechte ihrer Mitarbeitenden sowie die geltenden arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften.“

Die Stellungnahme enthielt keine ausdrückliche Angabe dazu, in welcher konkreten Rolle Novum Hospitality mit den beiden im SWR-Bericht genannten Hotels verbunden ist. Tageskarte nahm deshalb auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahme keine weitergehende Zuordnung der beiden Häuser zu Novum Hospitality vor.

Etmenan erklärte zudem: „Bitte seien Sie angesichts der Situation versichert, dass wir den weiteren Prozess in enger Abstimmung mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung begleiten.“ Weiter teilte sie mit: „Zudem werden wir gemeinsam mit allen Sozialpartnern mit Hochdruck an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten arbeiten.“

Weitere Einzelheiten nannte Novum Hospitality nicht. Einen Zusammenhang zwischen dem Statusverfahren zum Aufsichtsrat und der Berichterstattung über die Vorgänge in Mainz stellt das vorliegende Material nicht her.

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