Oberlandesgericht weist Klage nach Weindiebstahl im Kronenschlösschen ab

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Amtshaftungsklage des Inhabers des Hotels und Restaurants Kronenschlösschen in Eltville im Rheingau weitgehend abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts seien die Ermittlungsmaßnahmen und die Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Hoteliers im Zusammenhang mit einem spektakulären Weindiebstahl im Jahr 2021 aus damaliger Sicht vertretbar gewesen. Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden auf, das zuvor eine Haftung des Landes Hessen wegen einer Amtspflichtverletzung bejaht hatte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Einbruch in den Weinkeller des Hauses im Jahr 2021 zurück. Damals wurden zahlreiche hochwertige Weine und Champagner entwendet. Die Ermittler gingen zunächst von einem Einbruchsdiebstahl aus. Im Verlauf der Untersuchungen entstand jedoch der Verdacht, der Hotelier könne die Tat vorgetäuscht haben, um Versicherungsleistungen zu erhalten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Wiesbaden einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäfts- und Privaträume des Unternehmers. Die Durchsuchung blieb jedoch ohne Ergebnis. Später wurden die tatsächlichen Täter ermittelt und das gegen den Hotelier gerichtete Ermittlungsverfahren eingestellt.

Gericht hält damalige Ermittlungsmaßnahmen für vertretbar

Der Kläger hatte Schadensersatz wegen einer aus seiner Sicht rechtswidrigen Durchsuchung verlangt. Er machte unter anderem eine Schädigung seines guten Rufs sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend, die er auf die Ermittlungen zurückführte. Das Landgericht Wiesbaden hatte seiner Klage zunächst dem Grunde nach stattgegeben.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts kam nun zu einer anderen Bewertung. Im Amtshaftungsprozess werde nicht geprüft, ob staatsanwaltschaftliche oder richterliche Entscheidungen im Nachhinein richtig gewesen seien. Entscheidend sei vielmehr, ob die damaligen Maßnahmen unter Berücksichtigung einer wirksamen Strafverfolgung vertretbar erschienen. Nach Auffassung des Senats sei dies hier der Fall gewesen.

Senat verweist auf Tatortspuren und Unternehmenszahlen

Zur Begründung führte das Gericht mehrere Umstände an. So seien die entwendeten 216 Flaschen nach kriminalistischer Erfahrung ungewöhnlich sorgfältig ausgewählt und umverpackt worden. Zudem hätten veröffentlichte Unternehmensbilanzen über mehrere Jahre hinweg steigende Verbindlichkeiten sowie einen Verbrauch des Eigenkapitals ausgewiesen. Daraus habe sich ein Anfangsverdacht ableiten lassen, dass nicht zwingend ein klassischer Einbruchsdiebstahl vorgelegen haben müsse.

Auch der Umstand, dass sich der Kläger zur Tatzeit im Ausland befand, habe den Verdacht nicht ausgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichts habe die Annahme nahegelegen, dass bei einem möglichen Betrugsversuch Helfer eingesetzt werden könnten. Weitere Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation vor der Durchsuchung hätten nach Ansicht des Senats den Zweck der Maßnahme gefährden können.

Spätere Ermittlungen führten zu den tatsächlichen Tätern

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Wie Tageskarte im April 2024 berichtete, wurden aus dem Weinkeller rund 215 Flaschen hochpreisiger Weine und Champagner mit einem angegebenen Gesamtwert von etwa 240.000 Euro gestohlen. Unter den entwendeten Flaschen befanden sich dem Bericht zufolge unter anderem Weine von Domaine Romanée-Conti, Château Lafite, Château Haut-Brion, Petrus, Château d’Yquem und Masseto sowie Champagner der Marken Krug, Dom Pérignon und Roederer Cristal.

Nach den damaligen Informationen konnten die tatsächlichen Täter später identifiziert werden. Die Bochumer Polizei sei ihnen durch die Auswertung von Kommunikationsdaten auf die Spur gekommen. Einer der Verdächtigen habe nach dem Einbruch von einer Beute in Höhe von mindestens 200.000 Euro gesprochen. Die gestohlenen Flaschen blieben nach den damaligen Erkenntnissen jedoch verschwunden.

Schmerzensgeldansprüche bleiben ohne Erfolg

Neben dem Schadensersatz hatte der Kläger auch Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung wegen einer behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzung verlangt. Das Oberlandesgericht verneinte auch diese Ansprüche. Materielle Schäden infolge einer Durchsuchung würden nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt. Für darüber hinausgehende Forderungen bestehe nach Auffassung des Gerichts kein Raum.

Gegen die Entscheidung kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit könnte die Zulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Wald- und Golfhotel Lottental in Bochum befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Betrieb läuft zunächst weiter, während nach einem Investor für eine Übernahme gesucht wird.

Die gambino group plant bis März 2027 die Eröffnung von drei neuen Hotels in München, Memmingen und Bamberg. Mit insgesamt 359 zusätzlichen Zimmern wächst das Portfolio des Unternehmens an drei Standorten in Süddeutschland.

Hyatt hat das Me and All Hotel Leipzig eröffnet. Das neue Haus mit 282 Zimmern wird von der Lindner Hotel Group betrieben und erweitert die Lifestyle-Marke auf acht Standorte in Deutschland.

Eine externe Untersuchung hat die gegen Accor-Chef Sébastien Bazin erhobenen anonymen Vorwürfe nicht bestätigt. Der Verwaltungsrat des Hotelkonzerns hat das Verfahren daraufhin abgeschlossen.

Nach US-Sanktionen gegen den Eigentümer zweier Frankfurter Hilton-Hotels will Hilton laut Bloomberg die Managementverträge beenden. Bereits Anfang des Jahres hatte Booking.com die betroffenen Häuser aus seinem Angebot genommen.

Die The Chocolate on the Pillow Group (COTP) hat einen Miet- und Franchisevertrag für das im Bau befindliche Holiday Inn Express Kassel unterzeichnet. Damit sichert sich das Unternehmen das dritte Hotel aus der Insolvenz der Revo Hospitality Group.

Grand Metropolitan Hotels will das gemeinsame Joint Venture mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) beenden. Gleichzeitig berichten Medien über weitreichende Maßnahmen eines Amsterdamer Gerichts im laufenden Streit zwischen beiden Gesellschaftern.

Für das insolvente Traditionshotel Bösehof in Bad Bederkesa zeichnet sich eine Lösung ab. Ein Ehepaar aus der Region soll das Haus übernehmen, während die Gläubiger noch im Juli über den Insolvenzplan entscheiden.

Der Convenience-Großhändler MCS hat im Highway Hotel Herbolzheim seinen ersten autonomen 24-Stunden-Shop eröffnet. Mit dem Standort erweitert das Unternehmen sein Konzept erstmals auf die Hotellerie.

Eine professionell gestaltete E-Mail zu einem angeblichen Bettwanzenbefall hat in einem Hotelunternehmen zunächst einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen. Erst ein nicht existierendes Zimmer entlarvte den Vorgang als Phishing-Versuch.