Rückschlag für Booking.com & Co.: Schweiz will Preisbindungsklauseln gesetzlich verbieten

| Hotellerie Hotellerie

Der Schweizer Bundesrat will Buchungsplattformen die Anwendung von Bestpreisklauseln per Gesetz untersagen. Gestern wurde ein Verfahren zur zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Eine neue Regelung im UWG soll es verbieten, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben Preisbindungsklauseln zu verwenden. Mit der angestrebten neuen Regelung soll erreicht werden, dass „die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“.

Der neue Artikel 8a VE-UWG ist rein zivilrechtlicher Natur und beinhaltet keine strafrechtliche Sanktionierung. Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich die Klageberechtigen allerdings zur Wehr setzen. Dazu gehören primär die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Wenn Kollektivinteressen auf dem Spiel stehen, kann auch der Bund klagen.

Der Bundesrat setzt mit der geplanten Änderung des UWG die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» um. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.  

Gefahr droht Booking auch auf EU-Ebene. Die EU-Kommission wird in wenigen Wochen Vorschläge für einen „Digital Markets Act“ vorlegen, der spezielle Verhaltensregeln für marktmächtige Plattformen vorsehen dürfte, schreibt das Handelsblatt. Sollte Booking.com als ein „Gatekeeper“ eingestuft werden, dürfte das Unternehmen Hotels wohl nicht mehr vorschreiben, ihren Kunden etwa über die eigene Webseite Sonderkonditionen anzubieten, so die Zeitung.

Der Bundesrat in der Schweiz vertritt bereits eine klare Meinung: „Wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben durch Preisbindungsklauseln einschränken, handelt unlauter. Preisbindungsklauseln stellen den Oberbegriff dar.

Dieser beinhaltet Preisparitätsklauseln sowie auch Klauseln, wonach sich ein Beherbergungsbetrieb verpflichtet, einen bestimmten vom Plattformbetreiber vorgegebenen, tieferen Preis nicht zu unterschreiten. Bei Preisparitätsklauseln ist zwischen engen und weiten zu differenzieren. Bei engen Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb gegenüber einer Online-Buchungsplattform, auf seiner eigenen Internetseite keinen tieferen Preis als auf der Online-Buchungsplattform zu fordern.

Bei weiten Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb, auf keinem anderen Vertriebskanal, also auch nicht per E-Mail oder am Telefon oder auf einer konkurrierenden Online-Buchungsplattform, tiefere Preise anzubieten als auf der Online-Buchungsplattform.“
 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die tschechische Region Liberec kauft für rund 7,5 Millionen Euro das ikonische Bauwerk auf dem Ještěd. Der Deal umfasst neben dem markanten Fernsehturm auch das geschichtsträchtige Berghotel und Restaurant, deren Erhalt und Sanierung nun durch die öffentliche Hand gesichert werden.

Der Europa-Park baut seine Marktführerschaft in der deutschen Freizeitgastronomie weiter aus. Bei der Wasserwelt Rulantica soll ein siebtes Hotel mit 350 Betten entstehen. Während die Auslastung der bestehenden Häuser Rekordwerte erreicht, rücken bei der neuen Erweiterung vor allem Nachhaltigkeit und ein neues Verkehrskonzept in den Fokus der Planer.

Strategische Erweiterung in der Rhön: Die Ritter von Kempski Group übernimmt die renommierte Fachklinik Dr. von Weckbecker. Mit Millioneninvestitionen und einem Fokus auf präventive Medizin soll der Standort Bad Brückenau zukunftssicher aufgestellt werden.

Das Hilton Berlin am Gendarmenmarkt schließt einen weiteren Abschnitt seiner Modernisierung ab. Das Haus eröffnet in seiner markanten Glaskuppel die „Beletage“ sowie eine neu gestaltete Executive Lounge. 

Urlaub an der Nordseeküste, auf den Ostfriesischen Inseln und in der Lüneburger Heide: Die Zahl der Gäste und Übernachtungen übertrifft erstmals das Vor-Corona-Niveau.

Die Schweizer Beherbergungsbranche erreicht 2025 mit fast 44 Millionen Übernachtungen einen neuen Rekord. Während Stadthotels und Fernmärkte wie China und die USA das Wachstum treiben, belasten steigende Kosten und sinkende Margen die Betriebe.

Das Bio Berghotel Ifenblick im Allgäuer Bergdorf Balderschwang hat nach umfangreichen Umbaumaßnahmen neu eröffnet. Zentraler Bestandteil ist das neu geschaffene Panorama-Spa mit Outdoor-Infinity-Pool und Hallenbad.

Das Conrad Hamburg erweitert sein Angebot im Levantehaus um ein 1.000 Quadratmeter großes Spa. Neben dem größten Hotelpool der Stadt setzt das Haus auf ein neuartiges Longevity-Konzept mit medizinisch orientierten Anwendungen.

Das Grand Hotel Central in Barcelona hat sein Wellness-Angebot erweitert. Auf der hoteleigenen Dachterrasse „La Terraza del Central“ wurde eine Panorama-Sauna in Betrieb genommen, die Gästen einen direkten Blick über die Stadt ermöglicht.

Limehome baut sein Angebot in München massiv aus. Durch die Übernahme des Hotel Miano in Pasing und einen geplanten Neubau nahe dem Hauptbahnhof kommen 174 neue Einheiten zum Portfolio hinzu. Der Fokus liegt dabei auf der digitalen Transformation bestehender Hotelstrukturen.