Der Verein Fair Job Hotels hatte die Mitgliedschaft des Luxushotels Fontenay für zwei Wochen ruhen lassen und dann wieder aktiviert. In einer Stellungnahme heißt es, dass Grund für das Aussetzen der Mitgliedschaft der mediale Schlagabtausch zwischen Hoteleigentümer Kühne und Koch Cornelius Speinle gewesen sei (Tageskarte berichtete), nicht aber die Vorwürfe eines Branchenmediums zu angeblichen Doppelschichten und Überstunden (Tageskarte berichtete). Hiergegen will das Hotel rechtlich vorgehen.
In der Stellungnahme von „Fair Job Hotels“ heißt es hierzu: „Fair Job Hotels e.V. widerspricht in aller Deutlichkeit anderslautenden Mitteilungen, wonach die vorübergehende Suspendierung der Mitgliedschaft auf Vorwürfe ehemaliger Mitarbeiter wegen angeblich übertriebener Überstunden und Doppelschichten zurückzuführen sei und daher eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen veranlasst wurde. Dies trifft nicht zu.“
Das Medium hatte zuvor berichtet, dass „Stein des Anstoßes“ für die ausgesetzte Mitgliedschaft Vorwürfe ehemaliger Mitarbeiter gewesen wären. Diese hätten, laut Hotelling.net, von zu vielen unbezahlten Überstunden und angeordneten Doppelschichten im Küchen- und Servicebetrieb berichtet.
Das Ruhen der Mitgliedschaft wurde mit diesen Berichten in Verbindung gebracht, weil Thomas Karsch, Co-Initiator von „Fair Job Hotels“ und ehemaliger Chefredakteur von „Top hotel“ die Veröffentlichungen von HotelierTV direkt auf den zugehörigen Facebook-Seiten kommentierte. Karsch schrieb dort „Fair Job Hotels nimmt die Vorwürfe sehr ernst und hat eine Überprüfung veranlasst. Bis zum Abschluss dieser Untersuchung ruht die Mitgliedschaft. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist die Konsequenz klar festgelegt“. Der Journalist schrieb weiter, dass zunächst die Unschuldsvermutung gelte, das Procedere in solchen Fällen klar definiert sei.
Wie das Prozedere aussieht, wird nun in der Stellungnahme von „Fair Job Hotels“ deutlich. Der Verein hatte eine Untersuchung angekündigt und schreibt nun, dass Bernhard Patter, der Leiter eines sogenannten „FAIRtrauensteams“, bestätigt habe, dass ihn, trotz aktiver Aufforderung aus dem Hamburger Partnerhotel an der Außenalster keine Beschwerden oder Anfragen, geschweige denn belastbare Vorwürfe, erreicht hätten. Ferner hätten sich die über die Sozialen Medien verbreiteten Behauptungen über arbeitnehmerfeindliche Vertragsbedingungen nicht bestätigt.
Gegen die aufgestellten Behauptungen will das Hotel jetzt rechtlich vorgehen, da die Vorwürfe ohne berechtigten Anlass und ohne jedwede Grundlage erhoben worden seien: „Wir erachten es nicht nur als fair, sondern als angemessen und geboten, eventuell abzuleistende Überstunden in einem arbeitsvertraglich festgelegten Umfang monatlich zu bezahlen, anstatt nur tatsächlich angefallene Überstunden finanziell oder in Freizeit abzugelten“, so das Hotel.
Auch unterstreicht das Haus in einer Stellungnahme, dass die ausgestellten Arbeitsverträge rechtlich einwandfrei seien „Der von uns verwendete Muster-Arbeitsvertrag ist mit größter Sorgfalt und mit fachkundiger Beratung eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts im Jahr 2017 erstellt worden. Der Muster-Arbeitsvertrag ist arbeitsrechtlich unter keinem Gesichtspunkt zu beanstanden und ist entsprechend im Zuge arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen zu keinen Zeitpunkt arbeitsgerichtlich beanstandet oder gar ganz oder in Teilen für unwirksam erklärt worden“, sagt The Fontenay und unterstreicht, dass somit alle Vorgaben für eine Mitgliedschaft in der Initiative Fair Job Hotels erfüllt seien.