Transaktionsgebühr: Weniger als 70 deutsche Hoteliers widersprechen neuen HRS-Geschäftsbedingungen

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HRS verlangt zukünftig eine Transaktionsgebühr für Firmenraten, die über das Portal gebucht werden. Der entsprechenden Änderung der AGB von HRS haben bislang weniger als 70 Hotels in Deutschland widersprochen. HRS versichert, dass Hotels, die ihren Widerspruch aufrechterhielten, nicht im öffentlichen Portal des Unternehmens deaktiviert würden. Es gehe nur um die Buchbarkeit von Firmenraten.

Die neuen AGB treten am 6. Januar 2020 in Kraft. Die Transaktionsgebühr beträgt 2,50 Euro pro reserviertem Zimmer und wird zukünftig von HRS auf kommissionsfreie Nettobuchungen von Firmen berechnet, die über die Schnittstelle von HRS abgewickelt werden. Maximal werden dabei fünf Nächte pro reserviertem Zimmer in Rechnung gestellt. Sobald also ein Geschäftsreisender eine mit einem Hotel direkt verhandelte Firmenrate über die HRS-Schnittstelle bucht, wird die Transaktionsgebühr fällig.

HRS schrieb dazu im November 2019: „Ab 2020 wird HRS die Kosten für diese technische Infrastruktur über eine Transaktionsgebühr für Nettobuchungen abdecken, wie es in der Geschäftsreisebranche bereits üblich ist. Entsprechend wird HRS seine AGB in diesem Punkt anpassen.“ (Tageskarte berichtete)

Hoteliers wurde es damals freigestellt, den Geschäftsbedingungen von HRS zu widersprechen. Welche Auswirkungen ein Widerspruch habe, blieb in der Branche strittig. Einige Hoteliers bangten, auch auf der öffentlichen Plattform von HRS deaktiviert zu werden. Der Befürchtung, Hotels könnten bei einem Widerspruch komplett abgeschaltet werden, widerspricht das Unternehmen jedoch: „Es ist nicht unsere Absicht, Hotels auf unserer Plattform zu deaktivieren. Wir bieten unseren Hotelpartnern lediglich zwei Varianten an, wie sie ihre kommissionsfreien Raten buchbar machen können“, schreibt das Unternehmen auf Nachfrage von Tageskarte. „Wir möchten betonen, dass sich die Änderungen nur auf die Buchbarkeit von Firmenraten beziehen“, schreibt das Unternehmen weiter und meint damit, dass eine Nutzung der HRS-Schnittstelle mit Nettoraten für Firmenkunden nicht mehr möglich sei. Hoteliers müssten dann mit Vertragsraten für Firmen zu einem GDS-Anbieter wie Amadeus, Sabre oder Galileo ausweichen.

Die meisten Hotels hätten Verständnis dafür gezeigt, dass HRS, vergleichbar den Reisebüros, die Kosten für die Nutzung seiner Vertriebsinfrastruktur mit einer Transaktionsgebühr gegenfinanziere, so das Unternehmen. Natürlich sei die Änderung nicht bei jedem Partner auf Begeisterung gestoßen, nachdem HRS diesen Service bislang kostenfrei geleistet hätte. Kein Verständnis bringt Marcus Fränkle, vom Hotel Der Blaue Reiter in Karlsruhe-Durlach, der von einern geplanten, hinterhältigen „last minute“ Aktion von HRS spricht und weiter argumentiert. "Sehen denn wirklich nur so wenige Kollegen die mutwillige Absicht die dahinter steckte? Ich habe den Glauben an die Stärke der Branche mit diesem Vorgang verloren. Gibt es unter uns wirklich so viele schwache Chefs die alles mit sich machen lassen, denen alles egal ist und die nicht für Ihr Recht kämpfen? Wie soll das nur weitergehen? Von bereits verhandelten Firmenraten werden urplötzlich aus dem Nichts  2,50 Euro pro Nacht abgezogen... Ich habe kein Problem für die Leistung von HRS zu bezahlen, die Art und Weise (Kurzfristigkeit) ist wirklich nicht auf Augenhöhe und eine Verhöhnung für die Ratenpolitik, die wir machen. Außerdem senden wir das unmissverständliche Zeichen, dass wir alles mit uns machen lassen. Wir lassen uns in diesem Jahr von HRS abzocken, erhöhen jahrelang die Firmenraten nicht und die Löhne für Mitarbeiter in der Branche liegen immer noch am Boden. Wir sollten uns schämen..."

HRS argumentiert unterdessen weiter, dass bei der Wahlmöglichkeit, entweder die kommissionsfreien Raten künftig über GDS oder über HRS buchbar zu machen, den Hotels über den HRS-Weg Kostenvorteile von durchschnittlich 50 Prozent entstünden. Dies sei der Grund für die hohe Zustimmung unter unseren Partnern, so HRS. Dass der Vergleich mit den GDS -Raten zumindest hinterfragt werden kann, hatte bereits Carolin Brauer von Quality Reservations angemerkt und schrieb seinerzeit auf der Webseite der HSMA, dass es sich bei HRS ja um eine Transaktionsgebühr pro Übernachtung und nicht, wie bei den GDS-Systemen, pro Buchung handle. Der Rechtsanwalt Peter Hense schrieb hierzu ebenfalls bei der HSMA: „Ich halte die Aussage von HRS, wie sie hier wiedergegeben wurde, nicht für eine angreifbare wettbewerbsrechtliche Irreführung, sondern für eine zulässige werbliche Übertreibung. Jeder, der sich mit der Hoteldistribution auskennt, weiß doch, dass der Vergleich zum GDS hinkt und man hier werblich Äpfel mit Birnen vergleicht.“

Der Hotelier Haakon Herbst merkte in einem Kommentar auf Facebook an, dass sich HRS logischerweise die zur Verfügungstellung der Infrastruktur bezahlen lasse. Dies sollte allerdings durch den geschehen, der die Procurement-Leistungen einkaufe - und das seien nicht die Hotels, sondern die Kunden. Der Vorstoß sei ja nicht neu und habe in den letzten Jahren immer mit Hilfe aller Ketten mehrfach verhindert werden können. Dies scheint sich aktuell anders zu verhalten, denn HRS unterstreicht, dass mit den großen Hotelgesellschaften vorab verhandelt wurde und neue Vereinbarungen erzielt worden seien. Hier beruft sich HRS auf „zwei der weltweit größten Kettenhotels“. Erst dann seien Änderungen auf Seiten der Individualhotellerie umgesetzt worden.

Vor Weihnachten hatten die neuen HRS-AGB für einigen Wirbel in der Branche gesorgt. Im Zentrum der Kritik stand seinerzeit, dass HRS nun auf bereits für 2020 verhandelte Firmenraten, zwischen Hotels und Unternehmen, Transaktionsgebühren verlange, die nicht mehr eingepreist werden könnten.

Rolf Seelige-Steinhoff, Inhaber der Seetel-Hotelgruppe, schrieb seinerzeit auf Facebook: „HRS lernt nicht dazu. Statt mit der Hotellerie zu arbeiten, arbeiten sie gegen die Branche!“

Auf der Seite der HSMA schrieb Peter Hense: „HRS nutzt erneut die Gunst der Stunde und versucht, im Zeitdruck und Wirbel kurz vor Weihnachten, die Hotellerie mit Vertragsänderungen zu überraschen. Ich halte diese Strategie für erfolgreich, denn viele Hotels werden sich den Wünschen des Vermittlungsportals fügen, weil sie sich schon bisher stets deren Wünschen gefügt haben.“

Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereich Hotellerie beim DEHOGA Bayern kommentierte: „Sie schaffen es immer wieder aufs Neue, das Vertrauen zu zerstören. Klare Sache: Hier bleibt dann nur die stringente Weitergabe der Buchungskosten an den Kunden mit dem Hinweis, dass dieses Portal kostenpflichtig ist.“

Damals schrieb Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) „Geschäftsbeziehungen fußen auf Vertrauen. HRS setzt dieses Vertrauen mit irritierenden AGB-Änderungen aufs Spiel. Derartige Vorgangsweisen untergraben das Vertrauen in jede Geschäftsbeziehung. HRS sollte das zurücknehmen und das Vertrauern seiner Geschäftspartner zurückgewinnen.“

Die neuen Geschäftsbedingungen von HRS warten, zusätzlich zu den Transaktionskosten, mit einer weiteren Änderung auf: HRS räumt sich das Recht ein, auf eine zweiwöchentliche, statt bisher monatliche Abrechnung, umzustellen. Für den Fall, dass HRS auf zweiwöchentliche Abrechnung Gebrauch machen möchte, wird das Unternehmen Hotels schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen über diese Umstellung informieren. 


 

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