„Überhöhte Kommissionssätze“ - Booking muss Preise in der Schweiz senken

| Hotellerie Hotellerie

In der Schweiz hat der „Preisüberwacher“ verfügt, dass Booking.com seine Preise in dem Alpenland senken muss. Eine Analyse habe ergeben, dass die Kommissionssätze des Unternehmens für Schweizer Hotels missbräuchlich hoch seien, so die Behörde. Gemäß Verfügung muss Booking.com seine Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels um knapp einen Viertel senken. Diese Senkung muss drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft umgesetzt zu werden und wird für drei Jahre gelten. Der formelle Entscheid sei nötig geworden, weil keine einvernehmliche Lösung mit Booking.com gefunden werden konnte, sagt die Preisüberwachung. Booking will in Berufung gehen.

Das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) sieht vor, dass der Preisüberwacher missbräuchliche Preise, die nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind, verhindern oder beseitigen soll. Dafür verwendet er ein mehrstufiges Verfahren, das auf Analysen zur Marktstellung, zur Wettbewerbssituation und zur Preisgestaltung aufbaut. Diese Abklärungen haben im Fall der Hotelbuchungsplattform Booking.com ergeben, dass sie dem Preisüberwachungsgesetz untersteht und dass die gegenüber Schweizer Hotels verwendeten Kommissionssätze missbräuchlich hoch seien. Der Preisüberwacher nahm mit Booking.com Kontakt auf mit dem Ziel, den Missbrauch mittels einer einvernehmlichen Regelung zu beseitigen. Trotz intensiver Verhandlungen gelang es nicht, eine solche Lösung zu finden.

Aus diesem Grund verpflichtet der Preisüberwacher Booking.com, nach dem Scheitern der Verhandlungen, mit einer Verfügung, die Kommissionssätze im Durchschnitt um knapp einen Viertel zu reduzieren. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Hotels in einem weltweit harten Konkurrenzkampf und gleichzeitig mittelbar die finanzielle Entlastung der Kundschaft.

„Unsere Partner haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Unterkünfte an Kunden zu vermarkten. Sie haben die Wahl, ob sie ihre Unterkünfte auf unserer Plattform oder anderweitig anbieten wollen. Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist. Wir werden Berufung einlegen. Es wird sich aufgrund dieser Entscheidung nichts an unseren Provisionssätzen ändern, bis das Ergebnis unseres Berufungsverfahrens feststeht“, sagte Booking.com in einem Statement gegenüber Tageskarte.

„Die Entscheidung des Schweizer Preisüberwachers zu überhöhten Kommissionen von Booking.com ist ein willkommenes Zeichen für ganz Europa. Der Hotelverband Deutschland (IHA) versucht bereits seit einigen Jahren marktmissbräuchliche Kommissionen seitens Booking.com auch für die Vergangenheit höchstrichterlich feststellen zu lassen. Entsprechende Verfahren laufen am Bezirksgericht Amsterdam, Landgericht Berlin und Bundesgerichtshof in Karlsruhe“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Booking.com hat die Möglichkeit, gegen die Verfügung innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Wohnungsnot in Zermatt spitzt sich zu. Der lokale Hotelier Heinz Julen präsentiert mit dem 260 Meter hohen Wohnturm Lina Peak eine radikale Lösung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Besucherströme des Tourismus-Hotspots neu zu lenken.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.

Das geplante Vier-Sterne-Plus-Hotel „Le Tresor“ in der ehemaligen Staatsbank in der Schweriner Friedrichstraße steht nach der Insolvenz des österreichischen Investors vor einer ungewissen Zukunft. Das Projekt sollte dem historischen Haus, in dessen Tresorräumen einst die Goldreserven von Mecklenburg-Strelitz lagerten, eine hochwertige Nutzung ermöglichen.

DEHOGA Hessen nimmt Abschied von Reinhard Schreek. Der ehemalige Präsident des Verbands und spätere Ehrenpräsident ist kürzlich verstorben. Schreek prägte den Hotel- und Gaststättenverband in Hessen über Jahrzehnte.

Der Fürstenhof in Bad Kissingen steht zum Verkauf. Die Historie des Fürstenhofs reicht über 160 Jahre zurück. Das ursprüngliche Gebäude wurde bereits 1856 als Kurhotel errichtet und beherbergte Gäste des europäischen Hochadels.

Die Liquidation von Sonder Holdings hat Marriott in die Schlagzeilen gebracht . Seit dem abrupten Zusammenbruch der Lizenzvereinbarung sieht sich das Unternehmen nun mit erheblichem Gegenwind seitens der Gäste konfrontiert. 

In Leipzig wurden die SO!APART Awards 2025 verliehen. Die ausgezeichneten Häuser präsentieren Konzepte, die laut Jury-Einschätzung trotz des aktuell schwierigen Marktumfelds und der Zurückhaltung bei Neueröffnungen „extrem stark und zukunftsgewandt“ sind.

Der aktuelle „Changing Traveller Report 2026“von SiteMinder zeigt eine deutliche Verschiebung im Suchverhalten von Reisenden bei der Hotelsuche. Demnach haben Online-Reisebüros die Suchmaschinen als primären Startpunkt für die Hotelrecherche abgelöst.

Die britische Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat Beschwerden gegen große Akteure der Reisebranche, darunter die Hotelgruppen Hilton, Travelodge und Accor sowie das Buchungsportal Booking.com, stattgegeben. Der Vorwurf: Irreführende Werbung mit sogenannten „Ab-Preisen“ für Hotelzimmer.

Der auf Hotelimmobilien spezialisierte Berater Christie & Co ist mit der Vermarktung des etablierten Romantik Hotel Bösehof in Bad Bederkesa beauftragt worden. Das Midscale-Hotel, gelegen im Elbe-Weser-Dreieck zwischen den Städten Bremen, Hamburg und Cuxhaven, wird zum Verkauf angeboten.