Wird Geld aus dem Hotelzimmer gestohlen, ist das noch kein Reisemangel, so das Urteil des Amtsgerichts München. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Thüringen, dem auf einer Pauschalreise in der Dominikanischen Republik die Urlaubskasse aus dem Safe geklaut worden war. Dies sei jedoch eine Störung, die aus dem allgemeinen Lebensrisiko herrühre, begründete das Gericht die Entscheidung.











