Weihnachten: Auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen erlauben Hotelübernachtungen

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Hotelübernachtungen für Weihnachtsbesuche sollen auch in Niedersachsen möglich sein. Für den Besuch von Verwandten und auch engen Freunden zu Weihnachten soll es möglich sein, sich im Hotel einzuquartieren, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. 

Die neue Corona-Verordnung des Landes befinde sich noch in der Endabstimmung. Klar sei aber, dass der Besuch von Verwandten zu Weihnachten keine touristische Übernachtung sei. Da etliche Menschen Weihnachten mit engen Freunden feierten, sei auch in diesem Fall eine Hotelübernachtung möglich. Nicht jeder habe zudem Verwandte, mit denen er feiern könne.

Noch nicht definitiv klar ist, ob Hotelübernachtungen auch für Silvesterbesuche erlaubt sind. «Ich gehe davon aus, dass diese Regelung dann auch an Silvester gilt», sagte Pörksen.

Schleswig-Holstein erlaubt Hotelübernachtungen bei Familienbesuchen

Wer in Schleswig-Holstein über Weihnachten Verwandte besuchen will, darf dafür im Hotel übernachten. Dies kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags an. Vom 23. bis 27. Dezember seien jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt. Darauf hatte sich die Jamaika-Koalition am Donnerstagabend verständigt und dies auch mit den Oppositionsfraktionen abgestimmt. Auch Hessen und Nordrhein-Westfalen geben eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun.

Günther begründete die Entscheidung auch mit sozialer Verantwortung. Wer zum Beispiel aus Baden-Württemberg komme, müsse hier auch übernachten können. Und dies in einer 40-Quadratmeter-Wohnung machen zu müssen, wäre auch aus virologischer Sicht nicht klug.

Nach dem bisherigen Stand gab es im Norden von dem seit Monatsbeginn wegen der Corona-Pandemie geltenden Beherbergungsverbot in Hotels und Ferienwohnungen nur Ausnahmen, wenn es um Dienstreisen ging, um zwingende sozial-ethische Gründe wie Bestattungen oder Sterbebegleitung und eine eigene medizinische Behandlung oder die Begleitung eines Kindes unter 14 Jahren bei einem Krankenhausaufenthalt. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind derzeit in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen verboten.

Auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin sollen bei Verwandtenbesuchen über Weihnachten Übernachtungen in Hotels möglich sein (Tageskarte berichtete)

Hoteliers in Bayern verlangen Öffnung für Familienbesuche über Weihnachten

Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat den Freistaat aufgefordert, Hotelübernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten zuzulassen - wie es auch in anderen Bundesländern geplant sei. «Unsere Betriebe sind ja nicht geschlossen worden, weil der Aufenthalt bei uns gefährlich ist, sondern weil sich die Menschen möglichst wenig bewegen sollten», sagte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer von Dehoga Bayern, dem Münchner Merkur (Samstag).

«Deshalb halten wir es für zielführend, wenn Verwandtschaftsbesuche mit Geschäftsreisen gleichgestellt werden», sagte Geppert der Zeitung. Dies gelte vor allem für Weihnachten. «Wenn die Menschen ihre Verwandten besuchen, könnten sie dann in einem Betrieb mit funktionierendem Hygienekonzept übernachten.»

Eine Hoffnung für die ganze Branche sei diese Ausnahmeregelung allerdings nicht. «Kein Betrieb würde nur für drei Tage aufsperren, das wäre zu kurz gesprungen», sagte Geppert. Dafür sei der Aufwand viel zu hoch. Allerdings könnten die Hotels, die derzeit Geschäftsreisende empfangen, über Weihnachten Menschen auf Heimatbesuch begrüßen. Die Betriebe bräuchten vor allem Planungssicherheit. «Wir gehen aber davon aus, dass man einen solchen Weg auch im Freistaat gehen kann.» (dpa)


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