Wiener Wohnungen dürfen nur noch für 90 Tage an Touristen vermietet werden

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Ein Städtetrip nach Wien darf bei keiner Europa-Reise fehlen. Doch Touristen könnten ab dem kommenden Jahr Probleme bekommen, eine passende Ferienwohnung zu finden. Die Stadt verschärft nämlich erneut ihre Bauordnung. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Wiener Wohnungen dann nur noch für 90 Tage an Touristen vermietet werden.

„Die geplante Neuregelung unterscheidet nicht mehr zwischen Wohnungen innerhalb und außerhalb von Wohnzonen“, erklärt der Wiener Rechtsanwalt Markus Busta gegenüber „Der Standard“. Dies sei ein Schritt, um die Balance zwischen dem Tourismussektor und dem Wohnungsmarkt wiederherzustellen, so der Anwalt. Eigentümer sollen aber weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Wohnung während ihrer Abwesenheit zu vermieten, ohne den langfristigen Wohnungsmarkt zu beeinträchtigen, erklärt Busta weiter. Die Bedingung: Der eigene Wohnsitz in der Wohnung muss in währenddessen aufrecht erhalten bleiben.

Schon seit 2018 dürfen keine Ferienwohnungen mehr in den sogenannten Wohnzonen angeboten werden. Das Verbot konnte aber offenbar nur schwer durchgesetzt werden, wie es in dem Bericht weiter heißt.

Die verschärfte Bauordnung hat vor allem Auswirkungen auf die 8.871 Wohnungen, die allein 2019 auf Airbnb angeboten wurden. Eigentümer können eine Ausnahmebewilligung beantragen, die für fünf Jahre vergeben wird. Diese wird allerdings nur genehmigt, sofern das betreffende Wohnhaus nicht mit Wohnbaufördermittel errichtet wurde. Außerdem muss es außerhalb einer Wohnzone liegen und das Einverständnis aller Eigentümer vorliegen.

„Die geplante Novelle führt die Plattformökonomie sozusagen zu ihrem Gründungsnarrativ zurück und wird dazu beitragen, dass nicht mehr ganze Wohnungen bzw. ganze Häuser dem Wohnungsmarkt komplett entzogen werden“, sagte „Wien Tourismus“-Sprecher Walter Straßer gegenüber der Zeitung.

Kritische Stimmen kommen allerdings vom Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB). Die freie Verfügung über das persönliche Eigentum sei als hohes Gut zu bewahren, so Präsident Martin Prunbauer gegenüber „Der Standard“. Die Grenze müsse dort liegen, „wo die gewerbliche Beherbergung beginnt“ und das Angebot in Konkurrenz zur Hotellerie stehe.


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