Zukunftsorientiert und krisenfest: wirksame Maßnahmen für Hotelbetriebe

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Nachdem die Insolvenzmeldepflicht seit Ende April dieses Jahres wieder in Kraft getreten ist, gewinnt das Thema Insolvenz zunehmend an Relevanz. Zukunftsfähige und resiliente Firmenstrukturen können das Risiko verringern, in die Zahlungsunfähigkeit zu geraten. Daher sollten auch Hoteliers, die hiervon nicht betroffen sind, betriebswirtschaftliche Strukturen überdenken – und sich nicht allein auf das Produkt konzentrieren.


Diese vierteilige Serie liefert konkrete Maßnahmen, die Betreiber, Eigentümer und Investoren ergreifen können.

· Teil 1 - heute: Datenerhebung und -verwertung - ein Muss für jeden zeitgemäßen Betrieb

· Teil 2: Trennung von Immobilie und Betrieb - Holdingstruktur trennt Risiken

· Teil 3: Unternehmenswert - Maßnahmen messbar und vergleichbar machen

· Teil 4: Liquidität schaffen – Private Equity als Option für Betreiber


Daten - Der eigentliche Vorteil der Digitalisierung für die Hotellerie

Während das Thema Digitalisierung zwar in aller Munde ist und Check-In-Prozesse oder Gästemappen mit Hilfe von Zuschüssen digitalisiert werden, bleibt vielerorts der eigentliche Vorteil der Digitalisierung ungenutzt: Die Erhebung und Verwertung von Daten.

Wer genauer hinsieht, versteht, warum Firmen wie Tesla besonders erfolgreich und zukunftsorientiert sind: die laufend erhobenen Daten verschaffen diesen Unternehmen einen bedeutenden Vorsprung gegenüber der Konkurrenz.

Auch wenn in der Hotellerie das Kerngeschäft – die Gästebetreuung – rein analog ist und die persönliche Interaktion im Vordergrund steht, so kann auch der Hotelier zu seinem Vorteil eine Vielzahl von Daten sammeln und nutzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, relevante Zahlen zu erkennen, zu erheben, zu analysieren, auszuwerten und dann daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.


+++ Einladung zum Webinar +++

Zukunftsorientierte und krisenfeste Hotellerie: wirksame Maßnahmen, um Betriebe zu schützen und für Rentabilität zu sorgen.“

mit den Autoren Alexander Moj & Christian von Grawert-May, sowie Dr. Christian Zerr (GvW Graf von Westphalen - Wirtschaftskanzlei)

Mittwoch, 21. Juli 2021 um 11:00

Jetzt am Webinar teilnehmen


Was steht zur Verfügung & was sollte erhoben werden?

Im Gastgewerbe macht es Sinn, drei Kategorien von Daten zu nutzen: Kundendaten, Finanzdaten und ergänzende statistische Werte.

Bei Kundendaten geht es insbesondere darum, diese sauber zu erfassen und jederzeit greifbar zu haben. Nicht nur, weil man sie beispielsweise für Mailings nutzen möchte, sondern vor Allem, um mittels statistischer Analysen mehr über seine Gäste und ihre Charakteristika zu erfahren.

Um aussagekräftige Finanzdaten analysieren zu können, muss in der Buchhaltung saubere Vorarbeit geleistet werden, d.h. Umsätze und Kosten müssen in der richtigen Abteilung und auf dem richtigen Konto erfasst werden. Wer seinen Betrieb mit anderen vergleichen möchte, richtet sich nach USALI (Uniform System of Accounts for the Lodging Industry), der international anerkannten, standardisierten Berichtsmethode für Hotels.

Häufig ungenutztes Potential liegt in der Analyse weiterer statistischer Daten, denn man kann weit mehr erfassen als die klassische Messgröße „Belegungsrate“. Ein Betrieb mit großem Außenbereich, z.B. einem Biergarten, kann seine Umsätze mit verblüffender Präzision vorhersagen, wenn Wetterdaten wie Temperaturverlauf und Sonnenstunden korrekt mit einbezogen werden. Es ist also ratsam, eigene, für den individuellen Betrieb relevante, statistische Werte aufzubauen. Dabei muss man nicht einmal zwangsläufig auf Informationen zurückzugreifen, die von Hotelmarkt-Analytikern wie STR erhoben und vermarktet werden.

Strukturelle Voraussetzungen schaffen

Weil im operativen Tagesgeschäft kaufmännische Themen häufig zu kurz kommen, benötigt ein Betrieb mit professionellem Controlling vertraute Experten, um notwendige Strukturen schaffen zu können. Was seit Jahrzehnten durch die Auslagerung von Housekeeping und Wäscherei möglich ist, lässt sich inzwischen auch für Themen wie Controlling oder Revenue Management umsetzen – typische Felder, bei denen umfangreiches Fachwissen und Erfahrung notwendig sind: Betriebe können auf maßgeschneiderte externe Expertise zurückgreifen, die meist eine höherwertige, kostengünstigere und flexiblere Lösung darstellt, als diese Arbeit über eigenes Personal abzuwickeln.

Hat man also einen eigenen oder externen Controller im Haus, gilt es, ein Konzept zur Datenerhebung zu entwickeln und zu implementieren. Die gesammelten Informationen müssen geprüft und geschützt werden (ein separates, wichtiges Thema). Sind die Werte mit den strategischen Zielen des Betriebs abgeglichen, geht man dazu über, effektive Berichtsformate einzuführen. Dazu gehört unter anderem ein Dashboard mit der Übersicht der wichtigsten Ergebnisse. Unter diesen Voraussetzungen kann professionell analysiert werden – auf dieser Basis lassen sich dann die richtigen Schlüsse ziehen und notwendige strategische Veränderungen auf den Weg bringen.

Fazit

Daten sind die Grundvoraussetzung, um für Messbarkeit und Vergleichbarkeit zu sorgen – innerhalb des eigenen Betriebes wie außerhalb. Ziele können verfolgt und mit Erreichtem abgeglichen werden. Werden neben den klassischen Hotel-Kennzahlen auch Liquiditäts- und Risikokriterien berücksichtigt, können Betreiber die Gefahr signifikant reduzieren, sich mit dem Thema Insolvenz auseinandersetzen zu müssen.

MOJ & Partners bietet zum Outsourcen der Unternehmenssteuerung die Lösung „Financial Controlling as a Service“. Weitere Informationen finden Sie unter moj-partners.com/wie-wir-unterstuetzen.

Teil 2 – Erscheinungsdatum ist der 2. Juli 2021 – befasst sich mit wichtigen Themen für inhabergeführte Betriebe, nämlich der rechtlichen Trennung zwischen Immobilie und Betrieb sowie dem Vorteil einer Mietzahlung im eigenen Betrieb.


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Zukunftsorientierte und krisenfeste Hotellerie: wirksame Maßnahmen, um Betriebe zu schützen und für Rentabilität zu sorgen.“

mit den Autoren Alexander Moj & Christian von Grawert-May, sowie Dr. Christian Zerr (GvW Graf von Westphalen - Wirtschaftskanzlei)

Mittwoch, 21. Juli 2021 um 11:00

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Alexander MOJ
Geschäftsführer

MOJ & Partners
am@moj-partners.com
www.moj-partners.com


 

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