Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen

| Industrie Industrie

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

foodwatch hatte Amazon im März 2018 wegen der unklaren Herkunftsangaben bei seinem Online-Lieferdienst „Amazon Fresh“ zunächst abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte für Obst und Gemüse in vielen Fällen eine Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer angegeben: für helle Weintrauben ganze 13 Länder – von Brasilien über Südafrika bis Indien und Italien. Für rote Paprika zum Beispiel nannte Amazon Fresh fünf Herkunftsländer.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler. Amazon hingegen argumentierte, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“

foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Food & Concept Court bleibt auch 2026 der zentrale Treffpunkt für Fachleute aus dem Foodservice und der Gemeinschaftsverpflegung auf der Intergastra. Im „Restaurant am Wasser“ bietet das Konzept eine ebenso inspirierende wie praxisorientierte Mischung aus Diskussionsrunden, Lounge-Gesprächen und intensivem Erfahrungsaustausch.

Pressemitteilung

Die von Salto für Mobile Access entwickelte JustIN Mobile App unterstützt ab sofort die NFC-basierte „Tap to Access“-Funktionalität auf iOS-Geräten. Dieses Upgrade bietet iPhone-Nutzern in Europa eine schnelle, sichere und intuitive Möglichkeit, Türen zu öffnen – einfach durch das Antippen von Salto Türhardware oder Wandlesern mit dem Smartphone.

Pressemitteilung

Nach der erfolgreichen Premiere im März dieses Jahres startet der neue Branchentreff 370GRAD mit einem starken Buchungsstand in die nächste Runde. Bereits wenige Monate nach dem Debüt haben über 100 Aussteller ihre Teilnahme für die nächste Veranstaltung vom 13. bis 16. März 2026 im Empire Riverside Hotel in Hamburg zugesagt.

Pressemitteilung

Über 320 Gäste erlebten im JW Marriott Berlin eine eindrucksvolle Award Night im Rahmen des GreenSign Future Lab. Die hohe Beteiligung am öffentlichen Voting und ein abwechslungsreiches Programm prägten die Verleihung als einen der Höhepunkte des Branchentreffens.

Der Chef des Coca-Cola-Abfüllers bemängelt die Bürokratie und komplizierte Verhältnisse für Unternehmen. Schon kleinere Vorhaben dauerten lange, weil statt einer Behörde oft mehrere Stellen zuständig seien. Er findet jedoch auch positive Worte für Deutschland.

Die in die Insolvenz in Eigenverwaltung geratene Privatbrauerei Eichbaum in Mannheim hat die Unternehmensberatung Roland Berger beauftragt, einen Investor zu finden. Das Ziel ist es, den Fortbestand der traditionsreichen Brauerei zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Marktansprache durch das M&A-Team von Roland Berger habe bereits begonnen.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Preise für Schokoladen und Pralinen kurz vor dem Weihnachtsgeschäft massiv angezogen haben. Hintergrund sind die hohen Preise für die Rohstoffe Kakao und Zucker.

Pressemitteilung

Nachhaltigkeit ist für Supreme Sports Hospitality (Supreme) ein zentrales Anliegen. Im Deutsche Bank Park in Frankfurt sowie im Weserstadion in Bremen setzt der Stadioncaterer daher seit diesem Jahr verstärkt auf digitale Innovation und effiziente Prozesse zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Auch am neu übernommenen Standort, dem Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden, wird der nachhaltige Ansatz nach Abschluss der Implementierungsphase weiterverfolgt.

Die BHS tabletop AG plant, ihre Produktion am Standort Schönwald spätestens Ende 2027 einzustellen. Das Unternehmen, das Marken wie Bauscher und Schönwald führt, begründet die Entscheidung mit massiv steigenden Standortkosten, komplexen Prozessen und stagnierenden Märkten.

In der Pfalz, an der Mosel, der Hessischen Bergstraße sowie in Franken, Sachsen und dem Anbaugebiet Saale-Unstrut haben mehrere Winzer Eiswein-Trauben geerntet. Eine Besonderheit im November.