Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen

| Industrie Industrie

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

foodwatch hatte Amazon im März 2018 wegen der unklaren Herkunftsangaben bei seinem Online-Lieferdienst „Amazon Fresh“ zunächst abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte für Obst und Gemüse in vielen Fällen eine Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer angegeben: für helle Weintrauben ganze 13 Länder – von Brasilien über Südafrika bis Indien und Italien. Für rote Paprika zum Beispiel nannte Amazon Fresh fünf Herkunftsländer.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler. Amazon hingegen argumentierte, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“

foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Pressemitteilung

Die umfangreiche Modernisierung der Hospitality- und Public-Catering-Bereiche im Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden ist erfolgreich abgeschlossen. Besondere Herausforderung: Der Umbau erfolgte bei laufendem Spiel- und Veranstaltungsbetrieb. Schrittweise wurden alle Versorgungsbereiche – von den Kiosken bis hin zur Hospitality – auf den neuesten Stand gebracht. 

Die Internorga 2026 verstärkt ihre globale Präsenz durch vier spezialisierte Länderpavillons. Fachbesucher erwartet ein breites Spektrum, das von nachhaltigen Fleischprodukten aus Irland bis hin zu zukunftsweisenden Protein-Lösungen aus den Niederlanden reicht.

Pressemitteilung

Mit seinem 10-jährigen Firmenjubiläum verzeichnet RateBoard, führender Anbieter für Revenue Management in der Hotellerie, den größten Erfolg seiner Geschichte. Das Geschäftsjahr 2025 geht als das umsatzstärkste und erfolgreichste Jahr seit der Gründung in die Geschichte ein. Das Unternehmen knackte den Meilenstein von

Die Menschen in Deutschland trinken mehr Mineralwasser. Die bundesweit rund 150 Mineralbrunnen setzten 2025 knapp 10,2 Milliarden Liter Mineralwasser und Heilwasser ab. Im Vergleich mit dem Vorjahr entspricht das einem Plus von 2,4 Prozent.

Pressemitteilung

Salto präsentiert wegweisende Zutritts- und Digitalisierungslösungen für den Einsatz im Hotel- und Gastgewerbe auf der ITB Berlin und der INTERNORGA in Hamburg.

Die Intergastra 2026 präsentiert mit dem Format Fokus Hotel eine Plattform für Innovationen im Hotelmanagement. Im Zentrum stehen Nachhaltigkeit, digitales Design und zukunftsfähige Apartment-Konzepte sowie der fachliche Austausch zwischen Hoteliers und Architekten.

Die 25. Nord Gastro & Hotel in Husum thematisiert die Chancen von KI und nachhaltigem Wirtschaften. Über 250 Aussteller präsentieren Innovationen für die Hospitality-Branche, ergänzt durch die erstmalige Verleihung der NordGast Awards und ein Fachprogramm.

Das Bonner Familienunternehmen Verpoorten blickt auf eine 150-jährige Geschichte zurück. Mit einer Jubiläumsedition, neuen Sorten und einer groß angelegten Kampagne feiert die Destillerie den Fortbestand der Marke in der sechsten Generation.

Der Fleischwarenkonzern Smithfield Foods kauft die traditionsreiche Marke Nathan’s Famous für 450 Millionen US-Dollar und sichert sich damit dauerhaft die Rechte an den weltbekannten Hotdogs mit dem Wettessen auf Coney Island.

Liköre bleiben mit großem Abstand das beliebteste Segment auf dem deutschen Spirituosenmarkt. Trotz eines allgemeinen Marktrückgangs behauptet die Warengruppe ihre Spitzenposition. Aktuelle Daten beleuchten die Konsumgewohnheiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche.