Bierkartell: Für Kölsch-Brauereien zeichnet sich niedrigeres Bußgeld ab

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Im Düsseldorfer Bierkartell-Prozess zeichnet sich eine drastische Verringerung der Bußgelder für die drei Kölsch-Brauereien Gaffel, Früh und Erzquell ab. Alle Verfahrensbeteiligten stimmten am Mittwoch einem Verständigungsvorschlag des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zu, der das Verfahren vereinfachen soll und zugleich deutlich mildere Bußen für die Unternehmen vorsieht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Hatte das Bundeskartellamt gegen die Brauereien Gaffel, Früh und Erzquell und ihre Verantwortlichen noch Bußgelder von mehr als 8 Millionen Euro verhängt, so sieht der vom Kartellsenat in Aussicht gestellte Strafrahmen nur noch Bußgelder in einer Gesamthöhe zwischen 625 000 und knapp 1,3 Millionen Euro vor.

Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2013 und 2014 im Zuge des Bierkartell-Verfahrens Geldbußen in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die Brauereien sollen sich bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen haben. Die Kölsch-Brauereien hatten gegen die gegen sie verhängten Geldbußen Einspruch eingelegt.

Ein Urteil wird Ende August oder Anfang September erwartet. (dpa)


 

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