EU-Kommission genehmigt Übernahme von Délifrance durch Vandemoortele unter Auflagen

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Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb des französischen Backwarenherstellers Délifrance durch die belgische Vandemoortele-Gruppe unter strengen Auflagen genehmigt. Wie die Behörde nach einer Prüfung gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung mitteilte, ist die Freigabe des Zusammenschlusses an die vollständige Umsetzung weitreichender Verpflichtungszusagen gebunden. Damit soll ein fairer Wettbewerb auf dem europäischen Markt für gefrorene Backwaren sichergestellt werden.

Wettbewerbsbedenken bei Blätterteigprodukten

Im Zentrum der vorangegangenen Untersuchung standen die Auswirkungen auf die Märkte für gefrorene Blätterteigprodukte wie Croissants oder Schokoladenbrötchen. Die Kommission stellte fest, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglichen Form den Wettbewerb im Einzelhandel und in der Gastronomie in Frankreich sowie im italienischen Einzelhandel erheblich beeinträchtigt hätte. Nach der Übernahme wäre das neue Unternehmen zum größten oder zweitgrößten Anbieter in diesen bereits stark konzentrierten Märkten aufgestiegen.

Die Wettbewerbshüter befürchteten, dass der verbleibende Druck durch Mitbewerber nicht ausgereicht hätte, um Preiserhöhungen zu verhindern. Dies lag insbesondere daran, dass alternative Anbieter nur über begrenzte Kapazitätsreserven verfügen, um ihre Produktion kurzfristig zu steigern. Zudem hätten Einfuhren aus anderen Regionen nach Einschätzung der Kommission keinen ausreichenden Gegendruck auf das fusionierte Unternehmen ausgeübt, welches über lokale Produktionsanlagen verfügt.

Strukturelle Abhilfemaßnahmen durch Werksverkäufe

Um diese Bedenken auszuräumen, verpflichteten sich die beteiligten Unternehmen zum Verkauf von zwei spezialisierten Produktionsstätten von Délifrance. Konkret handelt es sich um die Werke in Avignon im Südosten Frankreichs und in Béthune im Norden des Landes. Die Veräußerung umfasst sämtliche materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die notwendige Ausrüstung, bestehende Verträge sowie die Übernahme der Mitarbeiter.

Durch diese Maßnahmen soll ein starker und unabhängiger Wettbewerber auf den betroffenen Märkten etabliert werden. Die Kommission geht davon aus, dass ein geeigneter Käufer aufgrund der Kapazitäten und der bestehenden Kundenverträge in der Lage sein wird, den Wettbewerb wirksam aufrechtzuerhalten. Die Marktteilnehmer äußerten sich im Rahmen einer Befragung positiv zu diesen strukturellen Anpassungen.

Kontrolle durch unabhängige Treuhänder

Die Einhaltung der Auflagen wird von einem unabhängigen Treuhänder unter der Aufsicht der Brüsseler Behörde überwacht. In einem separaten Verfahren muss die Kommission zudem die Eignung des potenziellen Käufers prüfen und bestätigen. Erst wenn diese Genehmigung vorliegt, darf Vandemoortele die Übernahme von Délifrance formell vollziehen.

Vandemoortele ist als global agierender Hersteller von gefrorenen Backwaren sowie pflanzlichen Lebensmitteln wie Margarinen und Ölen bekannt. Délifrance gehört bislang zur Vivescia-Gruppe, einer landwirtschaftlichen Genossenschaft. Das Unternehmen ist vor allem in Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich eine feste Größe im Markt für Tiefkühlbackwaren.

Sicherung stabiler Preise für Verbraucher

Teresa Ribera, die Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, kommentierte die Entscheidung: „Die Übernahme von Délifrance durch Vandemoortele hätte dem zusammengeschlossenen Unternehmen in bestimmten Mitgliedstaaten eine bedeutende Marktposition verschaffen können, was für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher möglicherweise zu höheren Preisen für gängige Grundnahrungsmittel geführt hätte. Dank der von den beiden Unternehmen angebotenen Verpflichtungen können die Unternehmen ihren Zusammenschluss so vollziehen, dass der Wettbewerbsdruck, der die Lebensmittelpreise auf einem erschwinglichen Niveau hält, erhalten bleibt.“

Das Verfahren wurde offiziell am 30. Oktober 2025 bei der Kommission angemeldet. Da die Unternehmen bereits in der ersten Prüfungsphase Verpflichtungen anboten, verlängerte sich die übliche Frist für die Vorprüfung um zehn auf insgesamt 35 Arbeitstage.


 

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