Millionen kleine Bierflaschen müssen nicht vernichtet werden, weil sie der geschützten Form eines konkurrierenden Herstellers zu ähnlich sind. Das Landgericht München I bestätigte in einem Urteil zwar den Schutz des Designs «kleine Euro-Flasche», wie es am Mittwoch auf Nachfrage mitteilte. Gleichzeitig wies es die Klage des Flaschenherstellers Systempack Manufaktur gegen Verallia Deutschland wegen eines ähnlichen Produkts zurück.
Die Rechte am Design der kleinen Euro-Flasche liegen bei der Giesinger Brauerei aus München. Die Systempack Manufaktur stellt die 0,33 Liter fassenden Flaschen in Lizenz her und vertreibt sie. Weil das Unternehmen eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zu einer Flasche des Konkurrenten Verallia sah, verklagte es diesen - unter anderem auf Unterlassung und Herausgabe der Flaschen, von denen Millionen im Umlauf sind.