Nun muss das Gericht entscheiden: Wie die dpa berichtete, hatte eine schwäbische Bäckereikette den Computer eines ihrer Betriebsratsvorsitzenden überwachen lassen und ihn anschließend gefeuert. Der Betriebsrat wollte davon jedoch nichts wissen und erklärte die Überwachung für unzulässig. Auch die Gewerkschaft NGG war etwas aufgebracht und sprach von „Big-Brother-Methoden“. Die Computer des Betriebsrats seien für den Arbeitgeber tabu. Die Bäckereikette selbst sieht das allerdings anders: Sie wollten eine Straftat nachweisen, und dies sei gelungen.