E-Mail-Marketing - EuGH erleichtert Newsletter-Versand

| Marketing Marketing

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 13. November 2025 in der Rechtssache C‑654/23 eine wegweisende Entscheidung zum E-Mail-Marketing getroffen. Demnach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Werbe-Newsletter auch dann versenden, wenn der Empfänger zuvor keinen Kauf getätigt hat. Entscheidend ist, dass die Vorgaben des § 7 Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingehalten werden.

Der Fall hatte seinen Ursprung in Rumänien, wo ein Medienunternehmen Werbe-Newsletter an Nutzer verschickte, die sich lediglich für einen kostenlosen Dienst registriert und ihre E-Mail-Adresse angegeben hatten. Die lokale Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO, da keine ausdrückliche Zustimmung für die Werbung vorlag. Der EuGH entschied jedoch zugunsten des Unternehmens und stellte klar, dass ein tatsächlicher Kauf nicht zwingend erforderlich ist, um E-Mail-Werbung im Rahmen des sogenannten Bestandskundenprivilegs zu versenden. Stattdessen kann auch die bloße Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Registrierung für einen kostenlosen Dienst ausreichen. Diese Entscheidung erweitert die bisherige Interpretation von § 7 Abs. 3 UWG und schafft Planungssicherheit für Unternehmen, die ihre Bestandskunden über Newsletter erreichen wollen.

Trotz der Erleichterung gelten klare Regeln: Die E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer Registrierung für einen kostenlosen Dienst erhoben worden sein. Die Werbung darf ausschließlich für eigene, ähnliche Waren oder Dienstleistungen erfolgen, und der Empfänger darf der Nutzung seiner E-Mail-Adresse nicht widersprochen haben. Unternehmen sind zudem verpflichtet, das Widerspruchsrecht klar und deutlich zu kommunizieren, sowohl bei der Erhebung der E-Mail-Adresse als auch bei jeder weiteren Werbesendung. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann Newsletter ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versenden, wobei die DSGVO weiterhin relevant bleibt und eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls empfehlenswert ist.

Das Urteil erleichtert vor allem den Direktvertrieb, da Unternehmen, die ihre Kundendaten selbst erheben und kontrollieren, künftig flexibler Newsletter versenden können. Das Double-Opt-in ist in den genannten Fällen nicht zwingend erforderlich, sofern § 7 Abs. 3 UWG korrekt angewendet wird. Für Händler auf Plattformen wie Amazon oder eBay gilt jedoch, dass der direkte Zugriff auf Kundendaten oft eingeschränkt ist, sodass die Erleichterung in der Praxis kaum genutzt werden kann. Da das Urteil aus dem Kontext eines Medienunternehmens stammt, sollte die Übertragbarkeit auf klassische Online-Shops oder Marktplatzhändler vorsichtig geprüft werden.

Insgesamt schafft das EuGH-Urteil eine deutliche Erleichterung für das E-Mail-Marketing und erweitert das Bestandskundenprivileg. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Newsletter versenden, ohne dass ein Kauf vorausgegangen sein muss, müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass alle Bedingungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind und das Widerspruchsrecht transparent umgesetzt wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutsche Zentrale für Tourismus vermarktet die IGA 2027 weltweit in über 30 Märkten. Mit einem dezentralen Konzept in 53 Städten und über 6.000 Veranstaltungen erwarten die Organisatoren im Ruhrgebiet rund 3,1 Millionen Besucher.

Die Brauerei Veltins verlängert ihre Partnerschaft mit Porsche Motorsport bis 2028 und tritt in der DTM-Saison 2026 als Sponsor des Teams Manthey auf. Neben der Markenpräsenz auf den Rennwagen sichert sich das Unternehmen weitreichende Ausschankrechte bei den Rennen.

Der Hotelkonzern Hilton hat laut Mitteilung eine neue Videoreihe mit dem Titel „Cooking with Chris“ gestartet. Im Mittelpunkt steht Hilton-Präsident und CEO Chris Nassetta, der verschiedene Reiseziele besucht und dort gemeinsam mit lokalen Köchen traditionelle Gerichte zubereitet.

Die Hotelmarke Fairmont Hotels & Resorts hat nach eigenen Angaben die globale Kampagne „Wellness Without Walls“ gestartet. Teil der Initiative ist eine Zusammenarbeit mit dem Fußballspieler Kylian Mbappé, der als Markenbotschafter fungiert, wie das Unternehmen mitteilt.

Starbucks Deutschland startet die erste lokale Produktkooperation mit der Content-Creatorin Adorable Caro. Das neue Matcha-Getränk nutzt bestehende Personalisierungsoptionen und wird von einer bundesweiten Kampagne begleitet.

Strenge Vorgaben, jahrhundertealte Tradition: Warum der Bocksbeutel bis heute das Markenzeichen für Frankenwein ist und wie sich seine Form im Laufe der Zeit verändert hat.

Hellmann’s hat einen Rezeptwettbewerb für Gastronomiebetriebe gestartet. Teilnehmer können bis Anfang Mai über Instagram Beiträge einreichen und Preise gewinnen, darunter ein Treffen mit Lukas Podolski.

Fairmont Hotels & Resorts führt sechs neue Angebote innerhalb ihrer Reihe „Wir machen das Besondere möglich“ ein. Die Programme umfassen verschiedene Kategorien wie Naturerlebnisse, kulturelle Führungen und kulinarische Aktivitäten an internationalen Standorten.

Klingt wie ein Aprilscherz, scheint aber keiner zu sein: KFC erweitert sein Angebot in Spanien um Hähnchen-Kebab und begleitet den Verkaufsstart mit einer auffälligen Umgestaltung seiner 12 Meter hohen Werbesäulen zu rotierenden Döner-Spießen.

Das Mandarin Oriental Conservatorium Amsterdam hat den von Studio Drift gestalteten Signature Fan präsentiert. Mit der Einführung des Fächers setzt das Hotel die Tradition der Gruppe fort, das globale Markensymbol durch lokale Künstler individuell interpretieren zu lassen