Vor einigen Tagen hat Google die Nutzer darüber informiert, dass die Markenschutzrichtlinien für die Textanzeigen bei den GoogleAds (früher AdWords) geändert werden. Wie nun der Mirai-Blog schreibt, bedeute dies in der Praxis, dass jeder Händler die Markennamen zu den gleichen Bedingungen verwenden kann, wie der Inhaber der Marke.
Bislang durften lediglich die Inhaber die Marke im Title oder im beschreibenden Text der Anzeigen verwenden. In der sichtbaren URL der Anzeige konnte der Markenname aber schon zuvor von jedem genutzt werden. Dies galt vor allem bei Suchanfragen aus englischsprachigen Ländern. Dort erlaubt es Google jedem Händler, Verkäufer oder Besitzer einer „informativen Webseite“, die jeweiligen Marken zu verwenden.
Die neue globale Markenrichtlinie von Google ist nicht ganz einfach zu lesen. Die Neuigkeiten lassen sich aber auf folgenden Nenner herunterbrechen: „Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Wiederverkäufer, informierende Webseiten und autorisierte Werbetreibende markenrechtliche Begriffe verwenden…“ Weiter führt Google frei übersetzt aus, dass wer auf den Verkauf oder die Vermittlung des Verkaufs“ abziele oder „aussagekräftige Informationen“ zur jeweiligen Marke biete, darf auch als Keyword nutzen kann.
Sobald die neuen Richtlinien in Kraft treten, erwartet Mirai auch in anderen Ländern eine exzessive Nutzung fremder Markennamen. So zum Beispiel in Japan, Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien. Und auch die OTAs können die Markennamen dann frei nutzen. Wann die neuen Richtlinien in Kraft treten, hat der Konzern allerdings noch nicht verraten. Es wird aber in den nächsten Monaten soweit sein.
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) bezieht klar Stellung: „Die neue Google-Policy verdeutlicht einmal mehr, wie notwendig eine effektivere Regulierung der Plattformökonomie ist. So hoffen wir sehr, dass die von der EU-Kommission derzeit dem Europäischen Parlament als Entwurf vorgelegte Plattform-to-Business Regulierung noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Sie sieht unter anderem eine deutliche Stärkung der Urheberrechte der Portalnutzer, wie z.B. Hotels vor, womit ein solches wie von Google nun beabsichtigtes wildes Brandbidding zumindest in Europa gleich wieder unterbunden wäre.“