Wer darf mit dem Begriff Oktoberfest werben? Dieser Markenstreit zwischen der Stadt München und dem EU-Amt für geistiges Eigentum geht am Europäischen Gerichtshof in die heiße Phase. Die Konfliktparteien starteten in Luxemburg mit der mündlichen Verhandlung - bis ein Urteil fällt, könnten aber noch Monate vergehen.
Im Kern geht es um die Frage, wer mit der Bezeichnung Oktoberfest werben darf, etwa gedruckt auf Bierkrügen oder Lederhosen. Das zuständige EU-Amt EUIPO ließ die Marke 2021 zugunsten der Stadt München eintragen. Auf Drängen einer schwedischen Firma wurde der Eintrag aber für einige Artikel für nichtig erklärt, etwa für gewisse Kleidungsstücke, Biergläser und Trinkkrüge.