Nicht immer Schleichwerbung: BGH erlaubt Influencern Posts ohne Werbehinweis

| Marketing Marketing

Wenn Influencer wie Cathy Hummels in sozialen Netzwerken Fotos posten und ohne Werbevermerk auf Hersteller eines Produkts verweisen, ist das unter bestimmten Voraussetzungen keine Schleichwerbung. Für die eigene Firma dann nicht, wenn die Leute als Unternehmer bekannt sind. Beiträge in sozialen Medien seien für Influencer geeignet, Bekanntheit und Werbewert zu steigern und damit ihr eigenes Unternehmen zu fördern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Aber auch wenn sie auf andere Unternehmen verweisen, kommt es darauf an, in welcher Form sie das tun, ob sie eine Gegenleistung dafür bekommen und wie werblich der Beitrag ist.

Konkret ging es in Karlsruhe um Klagen gegen die Oberbayerin Hummels, die Hamburger Fashion-Influencerin Leonie Hanne und die Göttinger Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte ihnen unzulässige Schleichwerbung vorgeworfen und Unterlassung sowie die Abmahnkosten gefordert. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Branche. Der Wettbewerbsverband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt. Die obersten Zivilrichter Deutschlands gaben aber nun weitgehend den drei Influencerinnen Recht (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20).

Hummels beispielsweise kennzeichnet nach eigenem Bekunden Beiträge, für die sie von den verlinkten Unternehmen bezahlt wird, mit den Worten «bezahlte Partnerschaft mit ...». Gibt es keine Gegenleistung, ist das aus Sicht des ersten Zivilsenats nicht nötig - sofern kein direkter Link auf die Internetseite des Unternehmens gesetzt ist.

Sogenannte Tap Tags bei Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden, stellen aus Sicht des BGH allein keine «werblichen Überschuss» dar. Es kommt aber auf Details an: Eine geschäftliche Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens liege dann vor, wenn ein Beitrag «nach seinem Gesamteindruck» übertrieben werblich ist: «Etwa weil er ohne jede kritische Distanz allein die Vorzüge eines Produkts dieses Unternehmens in einer Weise lobend hervorhebt, dass die Darstellung den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt.»

«Wir haben gesiegt! Endlich Klarheit», schrieb Hummels auf Instagram über das Urteil. Influencerin Huss sagte der Deutschen Presse-Agentur dagegen, sie hätte sich klarere Regeln gewünscht. «So bleibt viel Interpretationsspielraum.» Selbst wenn man von einem Produkt total überzeugt sei, müsse man sich genau überlegen, wie man das formuliert. Vorsichtshalber jeden derartigen Beitrag als Werbung zu kennzeichnen, sei keine Lösung: «Das sieht wie eine Dauerwerbeschleife aus, was ich nicht bin.»

Dass es weiter auf den Einzelfall ankommt, sei im Lauterkeitsrecht nicht ungewöhnlich, sagte Rechtsanwalt Simon Apel von der Kanzlei SZA der dpa. «Da gibt es eher selten glasklare Angelegenheiten.» Somit könnten zwei abweichende Gerichtsentscheidungen zu ähnlichen Fällen beide gut begründet sein. Die Vorinstanzen in den drei BGH-Verfahren hatten unterschiedlich geurteilt. Hier ist Apel nicht involviert, er berät Unternehmen zu rechtlichen Aspekten des Influencer-Marketings.

Apel sprach von einem «Mehr an Rechtssicherheit». Vor allem weil der BGH klargestellt habe, dass Influencer Beiträge zugunsten ihres eigenen Unternehmens nicht als Werbung kenntlich machen müssen wenn dieser kommerzielle Zweck schon aus den Umständen folge. Wenn der aber nicht klar sei - wie bei Influencern am Anfang ihrer Karriere oder bei Arbeitnehmern, die für ihren Arbeitgeber werben -, bleibe eine Grauzone. Fraglich sei beispielsweise auch, ob der Lohn des «Influencer»-Arbeitnehmers eine Gegenleistung des beworbenen Arbeitgebers im Sinne der BGH-Urteile sei.

Der Branchenverband Bitkom sieht ebenfalls «Klarheit für alle, die Teil dieser neuen Werbeökonomie sind» - auch für Nutzerinnen und Nutzer von Netzwerken wie Instagram, Facebook oder TikTok, die mehr Transparenz bekämen. «Posts können zwar werblich wirken, aber nicht alles, was Social-Media-Stars posten, ist auch wirklich Werbung im rechtlichen Sinn», erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Soweit der BGH davon ausgeht, dass ein Hinweis auf den Hersteller eines Produkts in einem Tap Tag - ohne Gegenleistung - noch nicht genüge, um einen Beitrag als übertrieben werblich und somit kennzeichnungspflichtig einzuordnen, überzeugt dies Rechtsanwalt Apel allerdings nur teilweise: «Das wäre plausibel, wenn der Tap Tag nur den Namen des Produkts oder Herstellers nennt, aber nicht auf das Instagram-Profil des Herstellers weiterleitet», erläuterte er. «Wenn eine solche Weiterleitung aber erfolgt, ist nicht ersichtlich, wo der Unterschied zu einer Verlinkung der Internetseite des Herstellers liegen soll, die der BGH in der Regel für werblich hält.»

Auch Martin Gerecke, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland teilte mit: «Eine echte Guideline liefert der BGH für all die Influencer, Unternehmen und Social Media Networks nicht.» Die Entscheidungen würden die Branche nicht beruhigen. «Schon jetzt finden sich widersprechende Deutungen der Urteile im Netz.» Es blieben die Urteilsbegründungen abzuwarten.

«Am Ende wird erst der Gesetzentwurf zur Werbekennzeichnung Klarheit bringen», so Gerecke. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. «Seine Aussage ist deutlicher als die Entscheidungen des BGH: Nur wenn der Influencer einen Vermögensvorteil - gleich welcher Art - erlangt hat, ist sein Posting als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen.» Auch die gesetzliche Neuregelung wird nach Apels Einschätzung aber keine allgemeingültige Abgrenzung ermöglichen. Daher würden die Urteile des BGH darüber hinaus relevant bleiben.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die DEHAG Hospitality Group hat nach eigenen Angaben gemeinsam mit Mitarbeitern und der Geschäftsführung 750 Bäume im Taunus gepflanzt. Die Aktion ist laut Unternehmen Teil der ESG-Strategie der Gruppe.

Sky und die Deutsche Telekom bringen alle 104 Spiele der FIFA WM 2026 in die deutsche Gastronomie. Durch die Kooperation können Gewerbekunden die Übertragungen von MagentaTV über ihre vorhandene Sky-Infrastruktur ohne Zusatzkosten nutzen.

Anzeige

Während viele in der Hotellerie noch über Krisen diskutieren, setzt Yonca Yalaz auf konsequentes Handeln. Im Podcast „Ausgebucht!“ spricht die Gründerin der PLAZA Hotelgroup darüber, warum Geschwindigkeit, Pragmatismus und klare Entscheidungen heute wichtiger sind als perfekte Strategien – und wie sie damit in 23 Jahren rund 70 Hotels aufgebaut hat. Jetzt reinhören!

Der Digital-Experte und Co-Gründer des damaligen Kassenherstellers Gastrofix, Stefan Brehm, ruft Gastronomen dazu auf, Onlinebewertungen stärker zu beachten und aktiv darauf zu reagieren. Parallel zeigt Google in Deutschland erstmals an, wie viele Rezensionen aus Unternehmensprofilen entfernt wurden.

Accor und Uber starten eine grenzüberschreitende Partnerschaft zur Verknüpfung ihrer Treueprogramme. Kunden können künftig durch Fahrten und Essensbestellungen Hotel-Treuepunkte sammeln und von gegenseitigen Statusvorteilen profitieren.

Burger King Deutschland und Sally Özcan setzen ihre Zusammenarbeit fort und bringen ab Mai eine neue, limitierte Dessert-Reihe auf Mango-Basis in die Restaurants. Die Kooperation umfasst vier verschiedene Produktvarianten.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus vermarktet die IGA 2027 weltweit in über 30 Märkten. Mit einem dezentralen Konzept in 53 Städten und über 6.000 Veranstaltungen erwarten die Organisatoren im Ruhrgebiet rund 3,1 Millionen Besucher.

Die Brauerei Veltins verlängert ihre Partnerschaft mit Porsche Motorsport bis 2028 und tritt in der DTM-Saison 2026 als Sponsor des Teams Manthey auf. Neben der Markenpräsenz auf den Rennwagen sichert sich das Unternehmen weitreichende Ausschankrechte bei den Rennen.

Der Hotelkonzern Hilton hat laut Mitteilung eine neue Videoreihe mit dem Titel „Cooking with Chris“ gestartet. Im Mittelpunkt steht Hilton-Präsident und CEO Chris Nassetta, der verschiedene Reiseziele besucht und dort gemeinsam mit lokalen Köchen traditionelle Gerichte zubereitet.

Die Hotelmarke Fairmont Hotels & Resorts hat nach eigenen Angaben die globale Kampagne „Wellness Without Walls“ gestartet. Teil der Initiative ist eine Zusammenarbeit mit dem Fußballspieler Kylian Mbappé, der als Markenbotschafter fungiert, wie das Unternehmen mitteilt.