Die Hotelvergleichsplattform Trivago verstößt mit einem TV-Spot gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Schweiz. Die schweizerische „Lauterkeitskommission“ (SLK) hat jetzt die Beschwerde eines Hotels aus Solothurn bestätigt.
Bei der Beschwerde des Hoteliers ging es um den Satz „Trivago zeigt den Preis für das Hotel, wenn du direkt dort buchst. Und die Preise von über 200 Websites. Trivago vergleicht, und du entscheidest.“ Hoteliers Trechsel bemängelt, das Trivago nur bei einer kleinen Minderheit von Hotels die Preise der Hotel-Webseite zeige: „In vielen Fällen wäre die Direktbuchung günstiger. Diese wird aber von Trivago in der Regel nicht angezeigt. Der Konsument wird somit getäuscht.“
Die zweite Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission hat dem Solothurner Hotelier nun recht gegeben. Die Kommission empfiehlt Trivago, auf die beanstandete Aussage in den TV-Spot zu verzichten. Trivago sieht das natürlich anders und führte gegenüber der Kommission aus, dass die Meta-Suchmaschine nur die für sie zugänglichen Datenquellen aufgenommen werden könnten. Man nehme für sich nicht in Anspruch, für jedes Hotel Ergebnisse liefern zu können, die Plattform sei aber der weltweit weitreichendste Service, um Hotelpreise miteinander zu vergleichen. Für eine Stellungnahme gegenüberverschiedenen Schweizer Medien war Trivago nicht erreichbar.