Politik

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Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Die geplante Einführung flächendeckender 2G-Plus-Regelungen in der Gastronomie hält der DEHOGA NRW für unverhältnismäßig. Auf keinen Fall dürften Geboosterte unter die Testpflicht fallen. Die wirtschaftliche Situation in Restaurants, Kneipen und Cafés werde sich weiter verschärfen.

Sachsen macht seit November jetzt erstmals wieder «Corona-Lockerungsübungen». Hotels sollen wieder für Touristen öffnen und auch die Gastwirte sollen wieder aufsperren dürfen. Sollte regional eine Inzidenz von 1500 überschritten werden, müssen Restaurants und Kneipen aber wieder schließen.

Gastgeber auf Sylt schließen wegen Corona ihre Türen. Die Insel verordnet sich selbst einen Teil-Lockdown, um das Infektionsgeschehen vor Ort wieder in den Griff zu bekommen. Wie die Welt berichtet, machen zahlreiche touristische Betriebe freiwillig dicht.

Schweden verschärft angesichts stark gestiegener Neuinfektionszahlen seine Corona-Maßnahmen. So müssen unter anderem Kneipen und Restaurants mit Ausschankgenehmigung ab Mittwoch spätestens um 23.00 Uhr schließen.

Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe hat die von der Landesregierung angebotene Befreiung der frisch Geimpften und Genesenen von der Testpflicht vor einem Lokalbesuch begrüßt.

In Italien gelten seit diesem Montag weitere Corona-Einschränkungen mit Auswirkungen auf das Reisen. In Hotels, Kongresszentren, Restaurants, Skiliften und den Transportmitteln im Nah- und Fernverkehr gilt nun die 2G-Regel.

Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) begrüßt die schärferen Corona-Regeln für die Gastronomie und fordert ein Mindestkurzarbeitergeld von 1200 Euro im Monat für die Beschäftigten. Es sei gut, dass das Gastgewerbe nicht komplett in den Lockdown geschickt werde,

 

Die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich von Belastungen durch die Corona-Krise stößt vor allem im Gastgewerbe auf Nachfrage. Aber was gilt bei „freiwilligen“ Schließungen und welche Ausfälle werden noch übernommen? Was Gastgeber jetzt beachten sollten, bringt Erich Nagl von ETL ADHOGA in einem Video auf den Punkt.