2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G plus - was aktuell in den Bundesländern gilt

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Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder im Handel: Am Donnerstag sollen bei einem Bund-Länder-Treffen wichtige Weichen für den Kampf gegen Corona in Deutschland gestellt werden. Angesichts der steigenden Corona-Zahlen setzt ein Großteil der Länder schon jetzt auf 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G (Geimpfte, Genesene und Getestete).

Ein Überblick:

Baden-Württemberg: Ungeimpfte Menschen werden ab Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Das Land wird aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe erreichen - diese gilt, wenn der Wert von 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht oder überschritten wird. Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt dann auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor. Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

Bayern: Die Krankenhaus-Ampel zeigt dort rot - das heißt, dass auch in Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht nicht mehr aus. Schon seit vergangener Woche gilt 2G für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen - eine Ausnahme gilt für Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G plus - Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Für minderjährige Schüler, die regelmäßig auf Corona getestet werden, gilt in Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen eine Ausnahme von 2G.

Berlin: Seit Montag gelten in der Hauptstadt umfangreiche 2G-Regeln. Es haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht nicht mehr. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Auch für den Friseurbesuch gilt 2G. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Brandenburg: Ebenfalls seit Montag gilt in Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für die, die nicht geimpft werden können.

Bremen: In der Stadt Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.

Hamburg: Bereits im August hat der Stadtstaat ein 2G-Optionsmodell für Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater eingeführt. Deren Betreiber können seitdem auf freiwilliger Basis den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken - ansonsten gilt dort noch verpflichtend die 3G-Regel. Ab Samstag dürfen Ungeimpfte unter anderem Restaurants, Bars und Clubs nicht mehr betreten. Der rot-grüne Senat strich am Dienstag für etliche Bereiche das 3G-Modell und machte stattdessen das 2G-Modell zur Pflicht. Davon betroffen sind auch der Indoor-Freizeitsport sowie Theater, Kinos und körpernahe Dienstleistungen mit der Ausnahme von Friseuren, Fußpflege und medizinischen Behandlungen. Keine Verschärfungen gibt es vorerst im Einzelhandel oder öffentlichen Nahverkehr.

Hessen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss seit Donnerstag zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Mecklenburg-Vorpommern: Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen («Orange») erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies greift bislang noch nirgendwo, das könnte sich aber in dieser Woche ändern. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel.

Niedersachsen: In vielen Bereichen gilt die Option für 2G - etwa für Restaurants, die Kultur oder größere Veranstaltungen. Seit Donnerstag gilt eine überarbeitete Corona-Verordnung, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen im Innenraum sowie in der Innengastronomie ab geringeren Warnstufen verpflichtend wird. Diese Stufen sind landesweit noch nicht erreicht. Nach Angaben von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wird die 2G-Regelung weiter ausgeweitet - Details dazu, welche Bereiche einbezogen werden sollen und wann die Ausweitung kommen soll, nannte er aber noch nicht.

Nordrhein-Westfalen: Hier gilt in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie grundsätzlich die 3G-Regel. Für Diskotheken oder Partys drinnen mit Tanz ist die 3G plus-Regel vorgeschrieben. Wenn man nicht geimpft oder genesen ist, muss man einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor waren es 48 Stunden. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Viele haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt. Künftig sollen auch im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Düsseldorf angekündigt. In besonders sensiblen Bereichen soll sogar 2G plus gelten - also aktuelle Tests auch für Geimpfte und Genesene. Dies betreffe unter anderem Karnevalssitzungen, sagte Wüst.

Rheinland-Pfalz: Das Land setzt seit längerer Zeit auf die sogenannte 2G plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

Saarland: Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen. Jedoch plant auch das Saarland eine weitere Verschärfung seiner Maßnahmen, die ab Anfang nächster Woche gelten könnte. Das Kabinett habe sich am Dienstag auf die Einführung der 2G-Regel im Innenbereich verständigt, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer in Saarbrücken mit. Demnach sollten dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gastronomie und Indoor-Veranstaltungen haben. Die Details einer neuen Verordnung müssten aber noch erarbeitet werden und könnten dann nach den Bund-Länder-Beratungen beschlossen werden.

Sachsen: Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Anfang vergangener Woche die 2G-Regel umfassend gegen die rasant steigenden Corona-Zahlen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein negativer Test reicht nicht. Angesichts der angespannten Infektionslage will das Land die Schutzmaßnahmen nun weiter verschärfen. In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll bald eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Bei Erreichen der Überlastungsstufe greift die 2G-Regel auch im Einzelhandel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Drogerien. Für die Organisatoren von Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist eine «2G plus-Option» geplant. Wer mit dem öffentlichen Nahverkehr fährt, muss eine FFP2-Maske tragen. Die Eckpunkte der Corona-Schutzverordnung sollen am Freitag vom Kabinett endgültig beschlossen werden.

Sachsen-Anhalt: In dem Land soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalter sollen selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen der «epidemischen Notlage von nationaler Tragweite», das für Ende November geplant ist, gelten soll.

Schleswig-Holstein: Hier greift bei Veranstaltungen drinnen generell die 3G-Regel; es gilt dann keine Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen gilt aber weiter Maskenpflicht. Ab Montag dürfen Ungeimpfte keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen. Das Grundprinzip lautet dann: bei Freizeitveranstaltungen 2G, bei beruflichen und für Jugendliche 3G.

Thüringen: In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Am Dienstag hat das Land nun die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus. Die 2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Außerdem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant. Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden. (dpa)


 

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