2G in Hamburg: Hotels, Kultur und Freizeit nur mit Impfung

| Politik Politik

Wer in Hamburg nicht gegen Corona geimpft ist, muss sich ab Montag warm anziehen. Um Mitternacht tritt eine neue Verordnung in Kraft, mit der die sogenannte 2G-Regel für Veranstaltungen in Innenräumen vorgeschrieben wird. Für ungeimpfte Erwachsene kommt das einer Art Lockdown gleich: Sie können noch einkaufen, spazieren gehen und kleinere Sportveranstaltungen (bis 250 Teilnehmer) im Freien besuchen. Die meisten anderen Freizeitaktivitäten sind ihnen aber verwehrt.

Nur wer geimpft oder genesen ist, darf in Hotels übernachten, an einer Stadt- oder Hafenrundfahrt teilnehmen. Auch die Besuche von Konzerten, Theatervorstellungen, Kinos, Museen sind nur nach der 2G-Regel möglich. Der Tierpark Hagenbeck kann ebenfalls nur mit Impfung oder nach Genesung besucht werden. Unter die neue Vorschrift fallen auch Volksfeste, Bildungsangebote, die der Freizeitgestaltung zugeordnet werden, sowie Spielhallen und Wettbüros. Ausnahmen gibt es weiterhin für Kinder und Jugendliche. Knapp drei Viertel der Hamburger sind vollständig geimpft.

Bereits vor einer Woche waren die 2G-Regeln in der Hansestadt verschärft worden. Seitdem haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs. Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre und Orchester sowie für körpernahe Dienstleistungen - sofern es sich nicht um Friseure, Fußpflege und medizinische Behandlungen dreht. Dort sind weiterhin Besuche unter 3G-Bedingungen möglich. Beim 3G-Modell dürfen auch Ungeimpfte eingelassen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen.

Schwierig wird es für Menschen ohne vollständige Impfung auch, wenn sie einen Advents- oder Weihnachtsgottesdienst besuchen wollen. Sowohl die Nordkirche als auch das Erzbistum haben den Gemeinden empfohlen, möglichst das 2G-Modell anzuwenden. Es soll aber auch katholische Gottesdienste geben, für die ein negativer Test ausreicht. Die evangelische Kirche will einige Gottesdienste auch ganz ohne Zugangsbeschränkung anbieten.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte die flächendeckende Ausweitung der 2G-Regel auch mit dem damit verbundenen Impfanreiz begründet. «3G ist mit dem falschen Signal verbunden, dass man sich impfen lassen kann, aber ein Test geht auch», sagte der Bürgermeister. Er sei sicher, dass das 2G-Modell eine positive Wirkung auf die Impfbereitschaft haben werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.