2G oder 3G? Was in welchem Bundesland gilt

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Immer mehr Bundesländer für das 2G-Modell als Option oder verpflichtend ab bestimmen Warnstufen ein. Eine wöchentlich aktualisierte Infografik zeigt auf einen Blick welche Regelungen wo gelten und dass die Beschlusslage weiterhin einem Flickenteppich gleicht

In, Sachsen-Anhalt, Hessen und Berlin ist der Übergang vom 3G-Prinzip zum sogenannten 2G-Optionsmodell bereits beschlossen worden. Sachsen und Niedersachsen haben gleichlautende Maßnahmen angekündigt. In Rheinland-Pfalz gilt seit letzter Woche ein 2G Plus-Modell, wodurch die Anzahl nicht geimpfter oder genesener – aber getesteter – Personen in Innenräumen begrenzt wird. Andere Bundesländer prüfen einen Wechsel von 3G auf 2G noch oder haben einen solchen Schritt für den Moment ausgeschlossen.

Um Gastronomen, Clubbesitzern, Veranstaltern und Gästen einen Überblick über die geltenden Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern zu verschaffen, integriert ETL ADHOGA die jeweilige Beschlusslage in ihre exklusive und wöchentlich aktualisierte Infografik. Ob 2G, 2G Plus, 3G oder ein ganz anderes Modell – mit der frei verfügbaren Infografik von ETL ADHOGA bleibt der „Flickenteppich an Maßnahmen“ (ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl) übersichtlich.

Bereits seit dem 28. August setzt die Hansestadt Hamburg das 2G-Optionsmodell. Demnach können Veranstalter und Gastronomen den Zugang zu ihren Räumlichkeiten lediglich Geimpften und Genesenen Personen gestatten. Dafür fallen Corona-Beschränkungen wie die Maskenpflicht, begrenzte Personenkontingente und eingeschränkte Öffnungszeiten weg. Erleichterungen, die nun auch für Gastro-Betriebe in weiteren Bundesländern in Kraft treten. Viele Restaurant-, Bar- und Clubbesitzer hoffen zudem, durch das 2G-Optionsmodell einen erneuten Lockdown für die gebeutelte Branche vermeiden zu können. 


 

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