2G-Option zukünftig auch für Gastronomie in Niedersachsen

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Die sogenannte «2G»-Regel soll in Niedersachsen künftig in mehr Bereichen angewendet werden können - etwa in der Gastronomie, der Kultur, bei Veranstaltungen oder dem Sport. Das kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag im Landtag in Hannover an. Bei Anwendung der «2G»-Regel sollen dann die Maskenpflicht und das Abstandhalten entfallen.

Menschen bis 18 Jahren sollen demnach auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht impfen lassen. Die derzeitige Corona-Landesverordnung gilt noch bis zum 22. September. Die Ausweitung der «2G»-Regel wird somit voraussichtlich in der kommenden Woche umgesetzt.

Nach der «2G»-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht mehr aus. In der derzeitigen Corona-Verordnung für Niedersachsen können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind. Dann muss zum Beispiel keine Maske mehr getragen werden. (dpa)


 

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