„2G plus“ in Rheinland-Pfalz: Was sich ab Sonntag ändert

| Politik Politik

Rheinland-Pfalz hat seine 26. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Das Prinzip «2G plus» bestimmt, wie viele lediglich getestete Menschen zu den unbegrenzt zugelassenen Geimpften und Genesenen hinzukommen dürfen. Das betrifft auch die Gastronomie.

Für die Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz gibt es ab Sonntag eine neue Grundlage. Das Ausmaß von Einschränkungen richtet sich dann nicht mehr allein nach der Inzidenz von Infektionen, sondern zusätzlich auch nach der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-Patienten. Die zunächst bis zum 10. Oktober befristete Landesverordnung unterscheidet dabei drei Warnstufen, außerdem gilt das Prinzip «2G plus».

 

Im Einzelnen bedeutet diese:

WARNSTUFEN: Jeder Landkreis und jede Stadt wird einer von drei Warnstufen zugeordnet, je nach Infektionsinzidenz (Zahl der Corona-Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen), Hospitalisierungsinzidenz (Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-Patienten bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen) und Intensivbettenbelegung (Anteil von Covid-Patienten auf der Intensivstation an der Gesamtzahl der Intensivbetten). Die aktuellen Werte werden auf der Web-Site des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

2G PLUS: Für Geimpfte und Genesene (2G) sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Anzahl von lediglich getesteten Menschen hinzukommen (plus). Der Zutritt von nicht immunisierten, also weder geimpften noch genesenen Menschen wird mit höherer Warnstufe schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren zugelassen ist.

ÖFFENTLICHER RAUM: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen.

VERANSTALTUNGEN INNEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 250 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 100 und in Warnstufe 3 maximal 50.

VERANSTALTUNGEN AUSSEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 1000 Menschen mit festen Plätzen, in Warnstufe 2 maximal 400 und in Warnstufe 3 maximal 200 Personen.

GASTRONOMIE: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchsten 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht.

SCHULEN: Bei Warnstufe 1 besteht lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.

GOTTESDIENSTE: In geschlossenen Räumen gilt neben dem Abstandsgebot eine durchgehende Maskenpflicht. Beides entfällt, wenn in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Menschen teilnehmen. Bei Warnstufe 2 sind es 10, bei Warnstufe 3 lediglich 5 Menschen.

CLUBS: Die bisher gesonderten Bestimmungen entfallen. Damit gelten auch beim Tanzen die für Veranstaltungen vorgesehenen Bestimmungen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.