300 Euro brutto für alle Beschäftigten: Energiepreispauschale kommt im September

| Politik Politik

Die Bundesregierung streitet heftig über das nächste Entlastungspaket wegen der hohen Preise - dabei sind die schon beschlossenen Hilfen noch nicht einmal vollständig ausgezahlt. Im September bekommen Millionen Beschäftigte eine staatliche Finanzspritze aufs Konto. Doch wie viel bleibt von den 300 Euro Energiepreispauschale wirklich übrig? Kann sie die Preissteigerungen auch nur ansatzweise ausgleichen? Und was ist mit den vielen Millionen Bundesbürgern, die keine Beschäftigung haben?

Bereits im März - der russische Krieg in der Ukraine war gerade einen Monat alt - beschloss die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Einmalzahlung. Gerne hätte man das Geld, so heißt es aus Koalitionskreisen, einfach an alle ausgezahlt. Doch dafür gibt es keinen simplen Weg, weil nicht alle Steuern zahlen oder anders vom Staat zu erreichen sind. So gab es einen Kompromiss: Beschäftigte bekommen das Geld mit der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber. Offiziell heißt es nun, das Geld solle «diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen» - die also mit Auto oder Bahn zur Arbeit fahren und deshalb höhere Kosten haben.

Wie genau funktioniert die Energiepreispauschale?

Anspruch auf die 300 Euro haben alle, die in Deutschland leben und arbeiten oder Grenzpendler sind: Angestellte, Auszubildende, Beamte, Soldaten, Vorstände, Minijobber oder Aushilfskräfte. Auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit bekommen Geld. Die Pauschale wird in der Regel mit dem September-Gehalt gezahlt. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung vom 10. September gesenkt. Wer Anfang des Jahres noch beschäftigt war, jetzt aber arbeitslos ist, bekommt das Geld ohne besonderen Antrag über die Steuererklärung.

Warum muss man darauf Steuern zahlen?

Die 300 Euro werden brutto ausgezahlt. Es werden Lohn- und Einkommensteuer abgezogen, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Damit will die Ampel eine soziale Staffelung erreichen: Menschen mit wenig Einkommen bekommen mehr Geld raus als Topverdiener.

Wie viel bleibt dann für wen übrig?

Im Durchschnitt 193 Euro, sagt das Finanzministerium. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 10 000 Euro bleiben, bekommen die vollen 300 Euro. Bei Spitzenverdienern dagegen bleiben nach Berechnung des Steuerzahlerbunds nur rund 180 Euro übrig - etwa Singles mit Steuerklasse 1 und 72 000 Euro Jahresgehalt. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus.

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45 000 Euro erhält 216,33 Euro Pauschale. Bei 15 000 Euro Jahresgehalt erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3, bleibt er unter dem Grundfreibetrag und bekommt die vollen 300 Euro.

Wer geht leer aus?

Alle, die keine steuerpflichtigen Einkünfte haben. Vor allem viele Rentnerinnen und Rentner, aber auch Studenten - wenn sie nicht mindestens einen Minijob haben. Aufpassen muss, wer sich pro forma zum Beispiel von den eigenen Kindern als Babysitter anstellen lässt. Voraussetzung für die Pauschale sei, dass so ein Dienstverhältnis «ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird», heißt es.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung fürchtet, dass die Pauschale überschuldeten Menschen bei einer Lohn- oder Kontopfändung direkt wieder weggenommen wird. Das Finanzministerium stellt klar: Die Pauschale sei von einer Lohnpfändung nicht betroffen, da es sich rechtlich nicht um einen Arbeitslohn handele. Zu Kontopfändungen gab es zunächst keine Angaben.

Besteht die Gefahr, dass manche doppelt kassieren?

Das könnte Leuten passieren, die angestellt sind und nebenbei freiberuflich arbeiten - behalten dürfen sie die doppelte Pauschale aber nicht. Das Finanzamt soll in solchen Fällen korrigierend eingreifen. Außerdem müssen Minijobber ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Was kostet das ganze den Bund?

Die Pauschale selbst erzeugt nach offiziellen Angaben Kosten von 13,8 Milliarden Euro. Allerdings kassiert der Staat auch 3,4 Milliarden Euro dadurch, dass die Beschäftigten auf die Pauschale Lohn- und Einkommensteuer sowie in einigen Fällen Solidaritätszuschlag zahlen. Unterm Strich bleiben Kosten von 10,4 Milliarden Euro.

Reicht das Geld, um den Preisanstieg auszugleichen?

Nein, das ist inzwischen klar. Gas-, Strom- und Spritpreis sind in den vergangenen Monaten explodiert. Allein beim Strom zählte das Vergleichsportal Verivox für August, September und Oktober 123 Preissteigerungen von Grundversorgern, die für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt jährliche Mehrkosten von mehr als 300 Euro bedeuten. Beim Gas fallen die Erhöhungen noch saftiger aus, dazu kommt die staatliche Gasumlage.

Was ist denn dann zusätzlich geplant?

Die Bundesregierung arbeitet an einem weiteren Entlastungspaket, von dem laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auch Rentnerinnen und Rentner profitieren sollen. In Regierungskreisen erwartet man aber, dass dieses Bündel nicht ganz so üppig ausfällt wie das letzte mit Einmalzahlungen, 9-Euro-Ticket und Steuersenkungen. Es ist wahrscheinlich, dass gezielt Bevölkerungsgruppen mit wenig Geld entlastet werden. Für das kommende Jahr plant Finanzminister Christian Lindner (FDP) dann eine Steuerreform, von der alle Steuerzahler profitieren sollen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.