3,3 Prozent mehr Lohn in hessischen Hotels und Restaurants

| Politik Politik

Die Mitarbeiter in Hessens Gastgewerbe bekommen mehr Lohn. Darauf haben sich die Tarifvertragsparteien, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen geeinigt. Die Löhne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotels und Gastronomiebetrieben in Hessen steigen in einer ersten Stufe mit Wirkung zum 1. Januar 2019 um 3,3 Prozent. Ab dem 1. Januar 2020 werden die Gehälter um weitere 2,8 Prozent angehoben. Der neue Entgelttarifvertrag ist bis zum 31. Oktober 2020 abgeschlossen.
Vom Morgen bis in die Abendstunden haben die Tarifkommissionen der beiden Sozialpartner verhandelt. „Es war von Anbeginn auf beiden Seiten spürbar, dass ein hohes Interesse an konstruktiven Verhandlungen zum Wohle und zur Zukunftssicherung der gesamten Branche besteht“, so Gerald Kink, Präsident und Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes DEHOGA Hessen.

Noch eine letzte Unsicherheit bleibt allerdings bestehen: In der untersten Lohnstufe der Betriebsgastronomie bzw. der Cateringbranche, die nicht andere vorrangige Tarifverträge anwendet, wird die Große Tarifkommission noch über die Mindeststandards für die Entlohnung von Hilfskräften beraten. Bis zum 30. November kann der DEHOGA Hessen daher den Gesamttarifvertragsabschluss noch widerrufen. Eine Einigung innerhalb der Verbandsgremien gilt jedoch als wahrscheinlich.

Der Verband verweist erneut auf die am Tarifabschluss teilhabenden Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen. Mit 795,00 Euro im ersten und 1035,00 Euro im dritten Lehrjahr erhalten hessische Auszubildende als Restaurant-, Hotelfachleute oder Köche bundesweit das höchste Salär. „Gute Ausbildungsbedingungen, Steigerung der Attraktivität einer werthaltigen Ausbildung in der Branche und eine echte Rundumbefähigung des Nachwuchses lauten die großen Herausforderungen der Betriebe. Die Vergütung ist dabei ein Baustein, der dazu gehört.“, so Kink. Aus diesen Gründen und insbesondere um den landesweiten Standard für die Ausbildung des gastgewerblichen Nachwuchses zu sichern, haben die Tarifvertragsparteien zudem vereinbart, für die geltenden Ausbildungsvergütungen die Allgemeinverbindlichkeit schnellstmöglich zu beantragen. Damit würden diese auch für nicht tarifgebundene Unternehmen in ganz Hessen verpflichtend.

„Wir brauchen hierzulande keine Debatten um gesetzlich verordnete Mindestausbildungsvergütungen. Junge Menschen sollen in unseren Betrieben für die Branche und ihren beruflichen Werdegang begeistert und befähigt werden!“, betont Gerald Kink, der in einer Allgemeinverbindlichkeit auch ein Instrument sieht, um den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs zu begegnen.
Mit dem Tarifabschluss für eine Gesamtlaufzeit von 22 Monaten erhielten die Betriebe insbesondere Planungssicherheit. Der Abschluss sei der Höhe nach mit Blick auf Inflationsraten und die Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft angemessen. Gerald Kink: „Ich danke allen mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen und auch den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft, die sich allesamt partnerschaftlich mit uns auf den Weg gemacht haben, Hotellerie und Gastronomie in die Zukunft zu führen und zur Branche der Chance zu entwickeln!“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.