3,3 Prozent mehr Lohn in hessischen Hotels und Restaurants

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Die Mitarbeiter in Hessens Gastgewerbe bekommen mehr Lohn. Darauf haben sich die Tarifvertragsparteien, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen geeinigt. Die Löhne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotels und Gastronomiebetrieben in Hessen steigen in einer ersten Stufe mit Wirkung zum 1. Januar 2019 um 3,3 Prozent. Ab dem 1. Januar 2020 werden die Gehälter um weitere 2,8 Prozent angehoben. Der neue Entgelttarifvertrag ist bis zum 31. Oktober 2020 abgeschlossen.
Vom Morgen bis in die Abendstunden haben die Tarifkommissionen der beiden Sozialpartner verhandelt. „Es war von Anbeginn auf beiden Seiten spürbar, dass ein hohes Interesse an konstruktiven Verhandlungen zum Wohle und zur Zukunftssicherung der gesamten Branche besteht“, so Gerald Kink, Präsident und Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes DEHOGA Hessen.

Noch eine letzte Unsicherheit bleibt allerdings bestehen: In der untersten Lohnstufe der Betriebsgastronomie bzw. der Cateringbranche, die nicht andere vorrangige Tarifverträge anwendet, wird die Große Tarifkommission noch über die Mindeststandards für die Entlohnung von Hilfskräften beraten. Bis zum 30. November kann der DEHOGA Hessen daher den Gesamttarifvertragsabschluss noch widerrufen. Eine Einigung innerhalb der Verbandsgremien gilt jedoch als wahrscheinlich.

Der Verband verweist erneut auf die am Tarifabschluss teilhabenden Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen. Mit 795,00 Euro im ersten und 1035,00 Euro im dritten Lehrjahr erhalten hessische Auszubildende als Restaurant-, Hotelfachleute oder Köche bundesweit das höchste Salär. „Gute Ausbildungsbedingungen, Steigerung der Attraktivität einer werthaltigen Ausbildung in der Branche und eine echte Rundumbefähigung des Nachwuchses lauten die großen Herausforderungen der Betriebe. Die Vergütung ist dabei ein Baustein, der dazu gehört.“, so Kink. Aus diesen Gründen und insbesondere um den landesweiten Standard für die Ausbildung des gastgewerblichen Nachwuchses zu sichern, haben die Tarifvertragsparteien zudem vereinbart, für die geltenden Ausbildungsvergütungen die Allgemeinverbindlichkeit schnellstmöglich zu beantragen. Damit würden diese auch für nicht tarifgebundene Unternehmen in ganz Hessen verpflichtend.

„Wir brauchen hierzulande keine Debatten um gesetzlich verordnete Mindestausbildungsvergütungen. Junge Menschen sollen in unseren Betrieben für die Branche und ihren beruflichen Werdegang begeistert und befähigt werden!“, betont Gerald Kink, der in einer Allgemeinverbindlichkeit auch ein Instrument sieht, um den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs zu begegnen.
Mit dem Tarifabschluss für eine Gesamtlaufzeit von 22 Monaten erhielten die Betriebe insbesondere Planungssicherheit. Der Abschluss sei der Höhe nach mit Blick auf Inflationsraten und die Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft angemessen. Gerald Kink: „Ich danke allen mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen und auch den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft, die sich allesamt partnerschaftlich mit uns auf den Weg gemacht haben, Hotellerie und Gastronomie in die Zukunft zu führen und zur Branche der Chance zu entwickeln!“

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