3G am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sollen kontrollieren

| Politik Politik

Die Arbeitgeber sollen die Einhaltung der geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz täglich kontrollieren. Das geht aus einem aktualisierten Entwurf für das künftige Corona-Regelwerk hervor, das von den Ampel-Parteien an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Der Entwurf, über den am Abend im Hauptausschuss des Bundestags beraten wurde, lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Beschäftigte sollen demnach Arbeitsstätten, an denen «physischer Kontakt» zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht mehr ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) betreten dürfen. Das Betretungsverbot soll nicht gelten für den Fall, dass Arbeitnehmer den Test direkt in der Firma machen.

Derzeit sind Unternehmen noch verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem wieder einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene ohne Impfung also voraussichtlich damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.

Alle Arbeitgeber seien verpflichtet, die Einhaltung durch Nachweiskontrollen «täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren», heißt es in dem Entwurf. Begründet wird das mit der großen Anzahl der Betriebe und der «begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden». Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.

Auch die Pläne für die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht werden konkreter. Sie entsprechen in etwa den Regelungen, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit «Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten» muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegen, etwa die Bearbeitung von Post, oder Waren- oder Materialausgabe. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.